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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Hausarbeit werden die strafbaren Handlungen von Gesellschaftern im Falle einer Insolvenz erläutert. Schwerpunkt der Arbeit wird die strafrechtliche Bedeutung der Verletzung von Buchführungspflichten sein, da Unternehmensinsolvenzen oftmals mit mangelhaften oder unterlassenen Buchführungsaktivitäten einhergehen.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Hausarbeit werden die strafbaren Handlungen von Gesellschaftern im Falle einer Insolvenz erläutert. Schwerpunkt der Arbeit wird die strafrechtliche Bedeutung der Verletzung von Buchführungspflichten sein, da Unternehmensinsolvenzen oftmals mit mangelhaften oder unterlassenen Buchführungsaktivitäten einhergehen. Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise versuchen ihre Kosten einzusparen und vernachlässigen oder unterlassen in Folge dessen die sehr kostenintensiven Buchführungs- und Bilanzierungstätigkeiten sind. Ein weiterer Grund für den Zusammenhang ist, dass Unternehmer mit einer lückenhaften Buchführung oder Bilanzierung versuchen möchten die Schieflage ihres Unternehmens zu verschleiern. Da wirtschaftliche Krisen demnach Gefahren für Dritte darstellen, hat der Gesetzgeber ein umfangreiches straf- und zivilrechtliches Regelwerk entwickelt, um den Schutz von Gläubigern zu realisieren. Ein beträchtlicher Teil der von den Strafverfolgungsbehörden verfolgten Fällen sind Straftaten, die im Rahmen von Unternehmenszusammenbrüchen begangen wurden. Ursächlich hierfür ist, dass die Insolvenzgerichte verpflichtet sind die Staatsanwaltschaft über Beschlüsse zu Insolvenzeröffnungen oder Antragsabweisungen zu unterrichten. Die Staatanwaltschaft überprüft in solchen Fällen konkret, ob Anhaltspunkte für begangene Straftaten vorliegen.