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Stimmrechtsvertreter verfügen in der Hauptversammlung von Aktiengesellschaften mitunter über eine gefährliche Entscheidungsmacht, deren Einsatz im Extremfall sogar den Zusammenbruch einer Gesellschaft auslösen und sämtliche Aktionäre um ihr gesamtes Investment bringen kann. Michael Rose beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit dieser gefährliche Einfluss durch eine gegenüber den Aktionären und der Gesellschaft bestehende Haftung des Bevollmächtigten kontrolliert wird.
Nach einer Auseinandersetzung mit den bekannten Anspruchsgrundlagen zur Begründung einer Haftung des Stimmrechtsvertreters
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Produktbeschreibung
Stimmrechtsvertreter verfügen in der Hauptversammlung von Aktiengesellschaften mitunter über eine gefährliche Entscheidungsmacht, deren Einsatz im Extremfall sogar den Zusammenbruch einer Gesellschaft auslösen und sämtliche Aktionäre um ihr gesamtes Investment bringen kann. Michael Rose beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit dieser gefährliche Einfluss durch eine gegenüber den Aktionären und der Gesellschaft bestehende Haftung des Bevollmächtigten kontrolliert wird.

Nach einer Auseinandersetzung mit den bekannten Anspruchsgrundlagen zur Begründung einer Haftung des Stimmrechtsvertreters wird gezeigt, dass ein Bevollmächtigter, der unter vollständiger Verdrängung seines Auftraggebers die Funktion eines Mitglieds im Gesellschaftsorgan Hauptversammlung übernimmt, unter bestimmten Voraussetzungen durch eine gegenüber der Gesellschaft bestehende Pflichtbindung und Haftung kontrolliert wird, die mit der Organhaftung der Verwaltungsmitglieder verwandt ist.