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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorarbeit stellt die steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der Elektromobilität vor und untersucht, ob die negative Auswirkung des höheren Listenpreises eines Elektrofahrzeuges bei der Dienstwagenbesteuerung durch die steuerlichen Maßnahmen aufgefangen werden kann. Zuerst wird auf die steuerlichen Förderungen eingegangen, die den Unternehmer betreffen. Darauf folgt die Darstellung der Maßnahmen, die sich auf den Arbeitnehmer beziehen. Im Anschluss wird der Umweltbonus dargestellt,…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorarbeit stellt die steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der Elektromobilität vor und untersucht, ob die negative Auswirkung des höheren Listenpreises eines Elektrofahrzeuges bei der Dienstwagenbesteuerung durch die steuerlichen Maßnahmen aufgefangen werden kann. Zuerst wird auf die steuerlichen Förderungen eingegangen, die den Unternehmer betreffen. Darauf folgt die Darstellung der Maßnahmen, die sich auf den Arbeitnehmer beziehen. Im Anschluss wird der Umweltbonus dargestellt, ehe die Besonderheiten beim Leasing von Elektrofahrrädern und Elektrofahrzeugen behandelt werden. Um die Forschungsfrage zu beantworten, wird abschließend ein Kostenvergleich zwischen Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb durchgeführt. Die weltweite Durchschnittstemperatur ist mit Beginn der Globalisierung um etwa 1 °C gestiegen. Grund dafür sind Treibhausgase, die größtenteils durch menschliche Aktivitäten ausgestoßen werden. Diese drastische Erkenntnis war ein Grund, weshalb sich Deutschland und 196 andere Staaten auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris dazu verpflichtet haben, die Erderwärmung auf unter 2 °C und im besten Fall auf 1,5 °C zu beschränken. Zusammen mit seinen europäischen Partnern hat sich Deutschland darauf geeinigt, die ausgestoßenen Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % im Verhältnis zum Jahr 1990 zu reduzieren. Weiter hat sich Deutschland auf dem UN-Klimaschutzgipfel in New York im Jahr 2019 als langfristiges Ziel die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 gesetzt. Betrachtet vom Jahr 1990 an, ist der Verkehrsbereich der einzige Bereich, der seine Treibhausgasemissionen nicht mindern konnte. Dieser Bereich beträgt in Deutschland 18 % der gesamten Treibhausgasemissionen. Davon fallen insgesamt 95 % auf den Straßenverkehr ab. Um in diesem Bereich Treibhausgasemissionen zu senken, gilt die Steigerung von Elektromobilität als wichtiges Instrument. Das derzeitige Ziel der Bundesregierung ist eine Zulassung von 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2030. Laut Kraftfahrtbundesamt sind am 01. Januar 2021 insgesamt 136.617 reine Elektrofahrzeuge und 539.383 Hybridelektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen. Im Hinblick auf diese Zahlen und das angestrebte Ziel ist es notwendig, steuerliche Anreize im Bereich der Elektromobilität zu verstärken und zu stabilisieren.