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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule Bochum (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die betriebliche Altersversorgung trägt als eigenständiges System neben den gesetzlichen Pflichtversicherungen und den Maßnahmen der privaten Vorsorge zur Alterssicherung in Deutschland bei. Die Zukunft dieser Alterssicherung ist eines der beherrschenden Themen unserer Zeit. Die gesetzliche Rentenversicherung krankt an demographisch bedingten Zahlungsengpässen. Dies wiegt so schwer, da sie in Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule Bochum (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die betriebliche Altersversorgung trägt als eigenständiges System neben den gesetzlichen Pflichtversicherungen und den Maßnahmen der privaten Vorsorge zur Alterssicherung in Deutschland bei. Die Zukunft dieser Alterssicherung ist eines der beherrschenden Themen unserer Zeit. Die gesetzliche Rentenversicherung krankt an demographisch bedingten Zahlungsengpässen. Dies wiegt so schwer, da sie in Deutschland gemessen am Auszahlungsvolumen mit Abstand das größte der eigentlich sehr zahlreichen Einzelsicherungssysteme ist. Seit 1977 haben insgesamt sieben Reformgesetze zu einer mehr oder weniger augenfälligen Reduzierung des gesetzlichen Rentenniveaus geführt. Hier mitgezählt ist bereits das am 11.5.2001 im Bundesrat beschlossene Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens, kurz Altersvermögensgesetz (AVmG). Dieses Gesetz entfaltet Wirkung ab 2001, sodass in der Literatur von der Rentenreform 2001 gesprochen wird. Öffentlich diskutiert wird im wesentlichen die sog. Riester-Förderung als ein Eckpfeiler der Reform, weshalb es auch gerechtfertigt erscheint, von der Riester-Rentenreform 2001 zu sprechen.
Die Reformmaßnahmen dienen insbesondere dem Ziel, langfristig die finanzielle Stabilität des Gesamtsystems zu gewährleisten. Die Rechtsänderungen ab 2001 betreffen daher neben der gesetzlichen Rentenversicherung hauptsächlich die betriebliche Altersversorgung und die private Eigenvorsorge. Die schrittweise Reduzierung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung bedingt, dass die Betroffenen zusätzlich vorsorgen und sich dafür verstärkt anderen Einzelsystemen zuwenden. War es bislang schon sinnvoll, sich über die Möglichkeiten ergänzender Vorsorge zu informieren, wird es künftig unverzichtbar sein.Es wird erwartet, dass der betrieblichen Altersversorgung auf lange Sicht eine zentrale Rolle zuwachsen wird.
Die bisherigen Rentenreformen legten den Schwerpunkt auf die Änderung sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Regelungen, die wie die Rentenreform 2001 teilweise zwar erhebliche Änderungen im Steuerrecht nach sich zogen, jedoch die Besteuerungssystematik an sich nicht veränderten. Durch das aktuell ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen von Beamten für verfassungswidrig befand, steht die Nation vor einer grundlegenden, alle Alterssicherungssysteme betreffenden Reform des Steuerrechts. Die Notwendigkeit dieser Steuerreform, die von Fischer als zu lösendes Jahrhundertproblem bezeichnet wird, ist in der Literatur unstrittig. Alternative Konzepte werden schon seit Jahren intensiv diskutiert. Die Meinungsbildung ist in Fachkreisen bereits soweit fortgeschritten, dass tendenziell absehbar ist, wie die steuerliche Behandlung von Altersvorsorge und Altersbezügen ab dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Stichtag 1.1.2005 aussehen wird.
Gang der Untersuchung:
Im Rahmen dieser Arbeit wird schwerpunktmäßig die Besteuerung der Beiträge und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne der Rentenreform 2001 behandelt. Da an verschiedenen Stellen systembedingt Querverbindungen sowohl zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zur privaten Vorsorge bestehen, wird in Abschnitt 2.1 zunächst das Gesamtsystem der Alterssicherung in Deutschland in groben Zügen vorgestellt. Es folgt eine grundlegende Einführung in die Betriebliche Altersversorgung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen. Die Arbeit beschränkt sich auf die als besonders praxisrelevant und aktuell erachtete Betrachtung von Entgeltumwandlungen in betriebliche Altersversorgung, die in ihren...