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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Universität Augsburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Staat und Sterbehilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Darf man heutzutage in den Sterbeweg eines Leidenden eingreifen? Dies wird ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit um die Sterbehilfe und berufliche Haftungsrisiken bei Ärzten oder gar strafrechtliche Sanktionen sein. Eingangs wird auf die Formen der Sterbehilfe hingewiesen, um anschließend weiterhin das ärztliche Berufsrecht weitgehend zu erläutern.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Universität Augsburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Staat und Sterbehilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Darf man heutzutage in den Sterbeweg eines Leidenden eingreifen? Dies wird ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit um die Sterbehilfe und berufliche Haftungsrisiken bei Ärzten oder gar strafrechtliche Sanktionen sein. Eingangs wird auf die Formen der Sterbehilfe hingewiesen, um anschließend weiterhin das ärztliche Berufsrecht weitgehend zu erläutern. Darauf aufbauend wird die Sterbehilfe im strafrechtlichen Kontext reflektiert, um zuletzt zu den rechtlichen Konsequenzen, einem Ausblick und abschließendem Fazit zu gelangen. Drei Viertel aller Deutschen möchten selbst bestimmen, wie sie sterben. Durch die strengen Regelungen in Deutschland ist das gar nicht so leicht, weshalb einige zum Sterben ins Ausland reisen, zum Beispiel in die Schweiz und sich dort an Sterbehilfeorganisationen wenden. Die Sterbehilfeorganisation Dignitas in der Schweiz hat seit ihrem Bestehen rund 900 Deutschen beim Sterben geholfen. Kann man das ein würdevolles Sterben nennen, wenn man für das Absterben ins Ausland fahren und dazu auch noch rund 10.500¿ zahlen muss? Ein würdevolles Sterben sieht sicher anders aus.