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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 1,8, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." So heißt es in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der BRD. Die Wichtigkeit und Richtigkeit dieses in unserer Verfassung festgehaltenen Menschenrechts wird niemand ernsthaft in Frage stellen wollen. Doch nicht selten gerät aus dem Blickfeld, daß dieser Grundsatz gerade auch für schwersterkrankte und sterbende Menschen zutreffen sollte. Die Achtung ihrer Würde und ihr Selbstbestimmungsrecht als Grundlage jeglicher…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 1,8, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." So heißt es in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der BRD. Die Wichtigkeit und Richtigkeit dieses in unserer Verfassung festgehaltenen Menschenrechts wird niemand ernsthaft in Frage stellen wollen. Doch nicht selten gerät aus dem Blickfeld, daß dieser Grundsatz gerade auch für schwersterkrankte und sterbende Menschen zutreffen sollte. Die Achtung ihrer Würde und ihr Selbstbestimmungsrecht als Grundlage jeglicher Pflege, Versorgung, Unterstützung und Begleitung ist in der heutigen Zeit leider viel zu oft nicht gegeben. Da gerade diese Bevölkerungsgruppe aber über keine Lobby verfügt, und selbst kaum in der Lage ist, auf die sie betreffenden Missstände aufmerksam zu machen, gab es in den letzten Jahren nur selten öffentliche Diskussionen zum Themenbereich der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Erst die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden im April 2001 führte hier in der BRD zu einer kurzzeitigen Belebung der Auseinandersetzung mit dieser Problematik, welche jedoch rasch wieder abflaute. In den teilweise hitzig geführten Diskussionen zu dieser Thematik ging es dabei hauptsächlich um die Frage, was Menschenwürde in Fällen irreversibler Erkrankungen und im Sterbeprozess eigentlich bedeutet. Für die einen, wie zum Beispiel die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e.V., bedeutet es durchaus, das Leiden durch Euthanasie abzukürzen. Andere wiederum, wie die Hospizverbände und Kirchen, verwehren sich gegen diese Auffassung und vertreten den Standpunkt eines humanen Sterbens, was zum einen die palliativmedizinische Versorgung, zum anderen die persönliche Begleitung sowohl durch Fachkräfte wie auch durch Angehörige und Freunde beinhaltet. So unterschiedlich wie bereits die Würde des Menschen im Sterben beurteilt wird, so verschieden sind die Meinungen dazu, wann die Würde eines Menschen eigentlich erlischt: bereits bei Bewusstlosigkeit oder im Koma, erst bei diagnostiziertem Hirntod oder gar erst bei der Beerdigung. Aufgrund persönlicher Erfahrungen in der Pflege und Betreuung sterbender Menschen und einer daraus resultierenden intensiven Beschäftigung mit der Problematik habe ich mich dazu entschlossen, meine Diplomarbeit zu diesem Thema zu schreiben. Mit der vorliegenden Arbeit möchte ich dem allgemeinen Trend der Tabuisierung und Verdrängung von Sterben und Tod etwas entgegensetzen und die Diskussion um Sterbebegleitung und Sterbehilfe evtl. neu beleben.