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Warum Staatsaufsicht? Obwohl die Tätigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden weite Bereiche der Wirtschaft der Bundesrepublik beeinflussen und durch Aufsichtsmaßnahmen mög licherweise mehr wirtschaftliche Transaktionen geregelt werden als durch direkte staatliche Eingriffe, spielt das Thema 'Wirtschaftsaufsicht' im Gegensatz zur inner staatlichen Aufsicht (Dienst- und Fachaufsicht) auch in der Fachliteratur kaum eine Rolle. Einige verwaltungswissenschaftliche bzw. verwaltungsrechtliche Werke gehen auf die Wirtschaftsaufsicht (im Gegensatz zur Dienst- oder Fachaufsicht) gar nicht bzw. nicht…mehr

Produktbeschreibung
Warum Staatsaufsicht? Obwohl die Tätigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden weite Bereiche der Wirtschaft der Bundesrepublik beeinflussen und durch Aufsichtsmaßnahmen mög licherweise mehr wirtschaftliche Transaktionen geregelt werden als durch direkte staatliche Eingriffe, spielt das Thema 'Wirtschaftsaufsicht' im Gegensatz zur inner staatlichen Aufsicht (Dienst- und Fachaufsicht) auch in der Fachliteratur kaum eine Rolle. Einige verwaltungswissenschaftliche bzw. verwaltungsrechtliche Werke gehen auf die Wirtschaftsaufsicht (im Gegensatz zur Dienst- oder Fachaufsicht) gar nicht bzw. nicht gesondert ein (Ellwein 1983; Thieme 1984), andere beleuchten nur Einzelaspekte wie die Aufsicht über öffentliche bzw. gemischtwirtschaftliche Unternehmungen (Forsthoff 1973:514 bzw. 519) oder die Aufsicht über öffentlich rechtliche Körperschaften (Maurer 1983:464). Der Begriff der 'Aufsicht' war noch lange Zeit nach der Veröffentlichung detail lierter Arbeiten über einzelne Felder staatlicher Aufsicht (etwa auf dem Versiche rungs- oder Bankensektor) völlig ungeklärt und kaum abgegrenzt gegenüber ande ren staatlichen Aktivitäten. Ein großer Teil dieser Arbeiten erschien, ohne einen näheren Bezug zum Oberthema 'Aufsicht' herzustellen (vgl. Moldenhauer (1903); Golodetz (1905); Schulze (1912); Kaufmann (1927)). Noch in den dreißiger Jahren stellte Breit (1937:99) fest: "Die Wissenschaft hat sich bislang mit dem Aufsichtsbegriff fast gar nicht be schäftigt. Lediglich in Zusammenhang mit dem von Kommentaren und syste matischen Werken jeweils behandelten Aufsichtsgebiet hat man sich an den Begriff herangewagt, ohne freilich auf eine klare Bestimmung viel Wert zu legen. " In größeren Zusammenhang wurde das Thema 'Staatsaufsicht' in Deutschland zum ersten Mal 1963 auf einer Tagung der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer aufgegriffen (vgl. Bullinger 1965).