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Am 25. Oktober 2011 vollendet Wolf-Rüdiger Schenke sein 70. Lebensjahr. Freudiger Anlass für seine Freunde, Kollegen und Schüler, ihm diese Festschrift zu widmen. Sie bezeugt die Verbundenheit mit einem Juristen, der durch grundlegende Monographien, eine Reihe von Lehrbüchern in teils vielfacher Auflage, bedeutende Kommentierungen und eine gewaltige Zahl von Aufsätzen sowohl die rechtswissenschaftliche Diskussion als auch die Praxis der Rechtsanwendung befruchtet und vorangebracht und sich mit wissenschaftlichem Scharfsinn, methodischer Präzision und unermüdlicher Schaffenskraft in…mehr

Produktbeschreibung
Am 25. Oktober 2011 vollendet Wolf-Rüdiger Schenke sein 70. Lebensjahr. Freudiger Anlass für seine Freunde, Kollegen und Schüler, ihm diese Festschrift zu widmen. Sie bezeugt die Verbundenheit mit einem Juristen, der durch grundlegende Monographien, eine Reihe von Lehrbüchern in teils vielfacher Auflage, bedeutende Kommentierungen und eine gewaltige Zahl von Aufsätzen sowohl die rechtswissenschaftliche Diskussion als auch die Praxis der Rechtsanwendung befruchtet und vorangebracht und sich mit wissenschaftlichem Scharfsinn, methodischer Präzision und unermüdlicher Schaffenskraft in Wissenschaft und Praxis gleichermaßen Respekt und Achtung erworben hat. Dass sich diese Anerkennung nicht auf Deutschland beschränkt, vielmehr das Wirken Wolf-Rüdiger Schenkes auch außerhalb Deutschlands zu würdigen verstanden wird, bezeugen die Beiträge japanischer und koreanischer Kollegen.

Auch wenn Wolf-Rüdiger Schenke in seinem Forschen nur wenige Themen im öffentlichen Recht ausgelassen hat, lassen sich doch mit dem Staatsorganisationsrecht, dem Polizeirecht sowie dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht drei Schwerpunkte ausmachen, die deswegen auch in der Gliederung dieser Festschrift ihren Ausdruck finden.

Der 1. Teil der Festschrift vereinigt 18 Beiträge zum Verfassungsrecht, wobei sich der Bogen von den Grundrechten über das Staatsorganisations- und Finanzverfassungsrecht bis hin zum Verfassungsprozessrecht spannt. Der 2. Teil mit seinen 14 Beiträgen zum Polizei- und Sicherheitsrecht schließt auch das eng mit dem öffentlichen Sicherheitsrecht verwobene Straf- und Strafprozessrecht ein. Der 3. Teil vereinigt 39 Beiträge aus dem weiten Bereich des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, bevor der abschließende Beitrag ganz grundsätzlich »über Festschriften« handelt.

Autoren und Herausgeber sowie der Verlag Duncker & Humblot, dem der Jubilar seit der Publikation seiner Habilitationsschrift verbunden ist, danken Wolf-Rüdiger Schenke sehr herzlich für die unterschiedlichsten Begegnungen, Diskussionen und Förderungen und widmen ihm diese Publikation zu seinem 70. Geburtstag.
Rezensionen
»Dass alle Beiträge lesenswert sind und sich durch ein hohes wissenschaftliches Niveau auszeichnen, bedarf bei der hochkarätigen Autorenliste eigentlich keiner Erwähnung. [...] Angesichts der Vielfalt der behandelten Themen und ihrer teilweise tiefen wissenschaftlichen Durchdringung ist man daher geradezu erleichtert, dass es die oft - und manchmal nicht ganz zu Unrecht - gescholtene Institution der Festschrift noch gibt, denn wo sonst bietet sich die Chance, auf vergleichsweise begrenztem Raum einen derartigen Forschungsquerschnitt abzubilden?« Prof. Dr. Katrin Stein, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2/2015

»Und so liest sich nicht nur das Autorenverzeichnis dieser Festschrift wie ein 'Whos is Who' der Deutschen Staatsrechtslehrer, sondern auch die angeschnittenen Themen bilden ein ungemein reiches Spektrum von nicht nur tagesaktuellen, sondern auch grundsätzlichen Fragen des gesamten deutschen öffentlichen Rechts. [...] Alles in allem bleibt festzuhalten, dass es den Herausgebern gelungen ist, eine beeindruckende Schar namhafter Autoren zur Ehrung eines wichtigen Vertreters des Öffentlichen Rechts zu versammeln, die allesamt hoch interessante und ertragreiche Beiträge vorgelegt haben und damit in ihrer Würdigung dem hohen wissenschaftlichen Ertrag des Jubilars mehr als gerecht geworden sind.« Prof. Dr. Florian Becker, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 24/2014

»Die Festschrift sollte [...] in keiner Bibliothek fehlen.« Dr. F. W. Gülsdorff, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 4/2012…mehr