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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Artikel 1 der Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage für dieEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft1 werden die Amtssprachen der heutigenEU geregelt. Danach gibt es zur Zeit 23 Amtssprachen in der EU.Diese Sprachenvielfalt kann zu Rechtsproblemen führen.Im Rahmen dieser Hausarbeit beschäftigt sich der Verfasser mit einem sprachlichenUnterschied im EU-Recht und den daraus folgenden nationalen Rechtsproblemen.Ziel dieser…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Artikel 1 der Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage für dieEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft1 werden die Amtssprachen der heutigenEU geregelt. Danach gibt es zur Zeit 23 Amtssprachen in der EU.Diese Sprachenvielfalt kann zu Rechtsproblemen führen.Im Rahmen dieser Hausarbeit beschäftigt sich der Verfasser mit einem sprachlichenUnterschied im EU-Recht und den daraus folgenden nationalen Rechtsproblemen.Ziel dieser Hausarbeit ist es dabei für die bestehenden Probleme zu sensibilisieren.Dazu wird ein Beispiel aus dem Urheberrecht, nämlich die Frage der Erschöpfungdes Verbreitungsrechts bei der Weiterveräußerung von Software in unkörperlicherForm, aufgegriffen.Strittig ist in der deutschen Rechtsprechung die Frage, ob der (Erst-)Erwerber ohneZustimmung des Urhebers die Software, die unkörperlich in Verkehr gebrachtwurde2, an einen Zweiterwerber weiterveräußern darf, sich also dasVerbreitungsrecht im Bezug auf die unkörperlich in Verkehr gebrachte Softwareerschöpft hat.Um diese Rechtsfrage zu beantworten, wird neben dem nationalen Recht auchEuroparecht zur Auslegung herangezogen, so unter anderem der Art. 3 Abs. 3 undder Erwägungsgrund Nr. 29 der InfoSoc-RL3, die im Rahmen dieser Hausarbeitbesonders beleuchtet werden.