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Das Sozialrecht ist Gegenstand intensiver gesetzgeberischer Tätigkeit. Die Erhaltung der sozialen Sicherungssysteme sorgt für einen ständigen Wandel in der Gesetzgebung und eine entsprechende Konkretisierung durch die Rechtsprechung.
Der neue Kommentar Sozialrecht mit den zentralen Vorschriften aus
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -,
- SGB III - Arbeitsförderung - ,
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - sowie
- SGB XII - Sozialhilfe - entfaltet infolge seiner über die einzelnen Grundsicherungszweige hinausgreifende Bedeutung breite praktische Relevanz.
Erstmals
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Produktbeschreibung
Das Sozialrecht ist Gegenstand intensiver gesetzgeberischer Tätigkeit. Die Erhaltung der sozialen Sicherungssysteme sorgt für einen ständigen Wandel in der Gesetzgebung und eine entsprechende Konkretisierung durch die Rechtsprechung.

Der neue Kommentar Sozialrecht mit den zentralen Vorschriften aus
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -,
- SGB III - Arbeitsförderung - ,
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - sowie
- SGB XII - Sozialhilfe - entfaltet infolge seiner über die einzelnen Grundsicherungszweige hinausgreifende Bedeutung breite praktische Relevanz.

Erstmals in einem Kommentar gemeinsam kommentiert ist die Grundsicherung
- aller Erwerbsfähigen (SGB II, SGB III) und
- aller Nichterwerbsfähigen (SGB II, SGB XII),
- auch einschließlich ihrer Familien und Kinder (SGB II, SGB XII, SGB VIII).

Der kompakte dreistufige Aufbau der Kommentierung sorgt für schnell Klarheit:
- Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
- Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
- Detail-Ebene mit mit weiterführenden Hinweisen auf Durchführungs-Verordnungen, Landesrecht oder Checklisten.

Breits berücksichtigt:
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
- Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.
Autorenporträt
Prof. Dr. Christian Rolfs ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Privatversicherungsrecht an der Universität zu Köln. Er ist Mitautor zahlreicher arbeitsrechtlicher Standardwerke.