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Der Inhalt: Die neue Auflage des bewährten Kommentars gibt kompetente Antworten auf alle rechtlichen Fragen des Truppenalltags. - Durch die Einarbeitung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008, des Beamtenstatusgesetzes sowie zahlreicher Änderungen des Bundesbeamtengesetzes und des Soldatengesetzes aufgrund des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes ist der Kommentar auf aktuellem Stand der Gesetzgebung. - Neben Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten der Soldaten wird dem militärischen Statusrecht in besonderem Maße Rechnung getragen. - Querverbindungen zum Beamtenrecht werden deutlich gemacht. -…mehr

Produktbeschreibung
Der Inhalt:
Die neue Auflage des bewährten Kommentars gibt kompetente Antworten auf alle rechtlichen Fragen des Truppenalltags.
- Durch die Einarbeitung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008, des Beamtenstatusgesetzes sowie zahlreicher Änderungen des Bundesbeamtengesetzes und des Soldatengesetzes aufgrund des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes ist der Kommentar auf aktuellem Stand der Gesetzgebung.
- Neben Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten der Soldaten wird dem militärischen Statusrecht in besonderem Maße Rechnung getragen.
- Querverbindungen zum Beamtenrecht werden deutlich gemacht.
- Jede Norm wird von ihrer Entstehung bis zur gegenwärtig geltenden Fassung mit sämtlichen Änderungen in allen Tatbestandsmerkmalen detailliert und praxisgerecht erläutert.
- Rechtsprechung und Literatur sind in zahlreichen weiterführenden Fundstellennachweisen ausgewertet.

Unentbehrlich für
- militärische Disziplinarvorgesetzte aller Ebenen,
- militärisches Personal bearbeitende Dienststellen,
- Rechtsberater und Rechtslehrer der Bundeswehr,
- Truppendienstgerichte und Verwaltungsgerichte,
- Rechtsanwälte und andere Personen und Institutionen, die mit Fragen des soldatischen Dienstrechts konfrontiert sind.
Rezensionen
Die seitens der Bundeswehr zu erfüllenden Aufgaben sowie die hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen sind einem ständigen Änderungsprozess unterworfen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und "das Wehrrecht als dynamisches Regelwerk" mittels des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 vom 31. Juli 2008 erneut reformiert (BT-Drs. 16/7955) und in diesem Zusammenhang zahlreiche Vorschriften des Soldatengesetzes überarbeitet. So wurde beispielsweise mit 63a SoldG eine eigenständige Regelung bezüglich der Leistung humanitärer Hilfen im Ausland eingefügt oder die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Richtervorbehalt in 79 Abs. 3 SoldG (Betretungsrecht der Polizei zum Zwecke der Vorführung oder Zuführung eines Dienstleistungspflichtigen) aufgenommen (BT-Drs. 16/7955, S. 31) und damit der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift beseitigt (vgl. Scherer/Alff/Poretschkin, SoldG, 8. Auflage 2008, 79 Rn. 5). Umfangreiche Änderungen erfuhr das Soldatengesetz zudem mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BT-Drs. 16/7076), welches z. B. zu einer Neufassung des in 20 SoldG niedergelegten Nebentätigkeitsrecht der Soldaten geführt hat. In der rechtsberatenden Praxis bestand somit ein hoher Bedarf, die Materie des Soldatenrechts auch weiterhin verlässlich anhand aktueller Kommentarliteratur erschließen zu können. Mit der 2. Auflage ihres Kommentars stellen Walz/Eichen/Sohm sowohl den mit soldatenrechtlichen Fragestellungen befassten Rechtsberatern und Offizieren sowie den rechtsberatenden Berufsträgern oder Interessenvertretern einen Kommentar zur Verfügung, der aufgrund seiner ausführlichen Erläuterungen kaum Fragen offen lässt und einen hohen Praxisbezug aufweist. Einen Schwerpunkt nimmt innerhalb der Kommentierung die Befassung mit den in 6 ff. niedergelegten Pflichten und Rechte der Soldaten ein. Besonders erfreulich ist zudem, dass das eine hohe praktische Bedeutung aufweisende Personalaktenrecht ( 29 SoldG) sehr ausführlich und unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bezüge dargestellt wird. Hierdurch können Unsicherheiten in der Praxis beseitigt und wertvolle Handlungshilfen gewonnen werden. Zunehmende Relevanz dürfte auch angesichts der zahlreichen Auslandseinsätze und Konflikte, in welche die Bundeswehr zunehmend manövriert wird, die aus der Feder von Walz stammende Kommentierung des 31 SoldG, der als Generalklausel wirkenden Fürsorgepflicht, einnehmen. Im Umgang mit dem Werk stellt man zudem rasch fest, dass die Autoren (vermutlich aufgrund ihrer ständigen Befassung mit soldatenrechtlichen Fragestellungen) bestens mit der Materie vertraut sind. Wo immer es angebracht ist, werden die Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten, bspw. dem Verfassungs- oder Beamtenrecht, aufgezeigt. Der Kommentierung entgegenstehende Ansichten aus der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung finden ebenfalls regelmäßig Beachtung. Eine einseitige Erschließung der soldatenrechtlichen Materie kann dem Werk somit nicht vorgeworfen werden. Neben der Kommentierung der einzelnen Vorschriften des Soldatengesetzes enthält das Werk eine Übersicht über die Gesetzesänderungen sowie Abdrucke der Vorgesetztenverordnung (nebst Kommentierung), der Bundesnebentätigkeitsverordnung, der Personalaktenverordnung für Soldaten, der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung, der Unabkömmlichkeitsverordnung und der Wehrdienst-Erstattungsverordnung. Der Kommentar schließt mit einem übersichtlichen Stichwortverzeichnis. Insgesamt handelt es sich um einen Kommentar, der selbst den hohen Ansprüchen der Wissenschaft gerecht werden dürfte. Seine Anschaffung kann allen mit soldatenrechtlichen Fragestellungen befassten Praktikern mit Nachdruck empfohlen werden. Akad. Rat a.Z. Florian Albrecht, M.A., Universität Passau Verwaltungsrundschau 9/2011…mehr