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Die computertechnische Problematik, dass viel Rechner und viele Softwareprogramme den Übergang vom 31.12.1999 zum 01.01.2000 nicht bewerkstelligen konnten, ist längst abgeschlossen. Das vorliegende Buch war die erste und ausführlichste Darstellung aller Rechtsfragen im Zusammenhang mit diesem Themenbereich. Das Werk - erörtert die für alle denkbaren Schadensfälle auftretenden Haftungsansprüche, - erläutert umfassend die zugrundeliegenden rechtlichen Bestimmungen und - stellt ausführlich die Möglichkeiten dar, die Risiken durch Versicherungen abzudecken. Obwohl die Aktualität des Themas nicht…mehr

Produktbeschreibung
Die computertechnische Problematik, dass viel Rechner und viele Softwareprogramme den Übergang vom 31.12.1999 zum 01.01.2000 nicht bewerkstelligen konnten, ist längst abgeschlossen. Das vorliegende Buch war die erste und ausführlichste Darstellung aller Rechtsfragen im Zusammenhang mit diesem Themenbereich. Das Werk
- erörtert die für alle denkbaren Schadensfälle auftretenden Haftungsansprüche,
- erläutert umfassend die zugrundeliegenden rechtlichen Bestimmungen und
- stellt ausführlich die Möglichkeiten dar, die Risiken durch Versicherungen abzudecken.
Obwohl die Aktualität des Themas nicht mehr besteht und das Schuldrecht inzwischen geändert ist, besticht das Werk durch die Geschlossenheit seiner Darstellung und durch die Erörterung zahlreicher Rechtsfragen, die unverändert fortbestehen und teils in anderen Veröffentlichungen nicht erörtert werden. Zudem werden Fragen in bezug auf die Versicherbarkeit von IT-Risiken in einer Ausführlichkeit wie sonst in kaum einer Veröffentlichung erörtert. Durch das ausführliche Sachregister ist das Buch gut erschlossen.
Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Karlsruhe. Er unterrichtet an der Universität Karlsruhe und der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe und ist durch zahlreiche Publikationen zum EDV-Recht ausgewiesen.
Autorenporträt
Michael Bartsch hat in Hamburg, Genf und Freiburg Jura und Literaturwissenschaft studiert und in Wirtschaftswissenschaften promoviert. Er ist Professor für Urheber- und Medienrecht an der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe, unterrichtet Softwarerecht an der dortigen Universität und arbeitet als Rechtsanwalt auf diesen Gebieten. Seine Liebe gehört der Literatur und der Musik.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 27.07.1998

Computer vor dem Absturz
Haftung für Softwarefehler zur Jahrtausendwende

Michael Bartsch: Software und das Jahr 2000. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1998, 303 Seiten, 59 DM.

Das Jahr 2000 rückt näher, und es mehren sich Berichte, wonach Computerfehler zur Jahrtausendwende Kraftwerke außer Betrieb setzen und Flugzeuge abstürzen lassen könnten. Inzwischen findet das Thema, das lange Zeit nur Computerfachleute beschäftigt hat, allgemeine Beachtung, und schnell stellen sich dabei auch rechtliche Fragen. Kann beispielsweise ein Unternehmen von seinem Softwarehaus die Nachrüstung der alten Programme verlangen? Hat es einen Anspruch auf eine neue Version? Wer haftet für Schäden, die ungeeignete Software zum Jahreswechsel verursacht, und lassen sich solche Schäden versichern?

Michael Bartsch, Rechtsanwalt in Karlsruhe und Lehrbeauftragter für EDV-Vertragsrecht an der dortigen Universität, ist diesen Fragen in seinem Buch "Software und das Jahr 2000" nachgegangen. Getreu seinem Plan, auch für Nichtjuristen zu schreiben, erläutert er zunächst die unterschiedlichen Vertragstypen, auf deren Basis Software erworben oder überlassen werden kann. Dabei bietet er eine komprimierte Darstellung zum Beispiel des Kauf-, Miet- und Werkvertragsrechts mit seinen verschiedenen Gewährleistungsregeln. Anschließend prüft Bartsch, wie sich die vielen Fragen des Computerrechts rund um das Jahr 2000 wegen der rechtlichen Vorgaben lösen lassen. Dabei sieht er Gewährleistungsansprüche auch wegen ihrer kurzen Verjährungsfristen als wenig hilfreich an, so daß vertragliche Abreden an Bedeutung gewinnen. So empfiehlt Bartsch beispielsweise, beim Softwarekauf eine unselbständige Garantie für bestimmte Eigenschaften der Programme zu fordern. Das Haftungsrisiko der Softwarehäuser wegen Eigenschaftszusicherungen oder arglistigen Verhaltens wertet der Autor je nach der Konstellation des Falles als beträchtlich.

Ausführlich beleuchtet Bartsch die Produzentenhaftung nach den Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts sowie die Bestimmungen des Produkthaftungs- und des Produktsicherheitsgesetzes. Hier findet sich eine informative Zusammenstellung der Pflichten, die Gesetz und Rechtsprechung dem Hersteller inzwischen auferlegen. Die Chance, durch allgemeine Geschäftsbedingungen die Haftung zu beschränken, beurteilt Bartsch als gering. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor versicherungsrechtlichen Aspekten. Nach eingehender Untersuchung der einschlägigen Versicherungsbedingungen, die für Fachfremde gelegentlich allerdings etwas verwirrend sein dürfte, kommt er zu dem Schluß, der Deckungsschutz nach den gegenwärtigen Verträgen sei eher gering. Angesichts verbleibender Unwägbarkeiten rät Bartsch den Versicherungsunternehmen und ihren Kunden, den Deckungsumfang zu klären, bevor es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Das Buch beruht auf einem Gutachten, das der Autor für die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG erstattet hat; es ist von der Universität Karlsruhe als Dissertation angenommen worden. Diese Entstehungsgeschichte mag den zwiespältigen Eindruck erklären, den die Arbeit hinterläßt. Bartsch will wissenschaftliche Erörterungen mit Allgemeinverständlichkeit verbinden, und das birgt Schwierigkeiten. Denn weil er einerseits auf theoretische Herleitungen nicht verzichten, andererseits seine Leser aber weder überfordern noch langweilen will, gerät die Begründung seiner Ergebnisse bisweilen etwas knapp. Demgegenüber finden sich Abschnitte, zum Beispiel zur Auslegung der Versicherungsbedingungen, die in ihrer Detailgenauigkeit Nichtjuristen eher ermüden werden. Bartsch gibt einen Einblick in das EDV-Vertragsrecht und schärft den Blick für manche Rechtsfrage, die in der Diskussion um das Jahr 2000 bislang noch nicht recht wahrgenommen worden ist. Ob sein Buch allerdings "eine einzigartige Aufarbeitung des Jahr-2000-Problems aus rechtlicher Sicht" ist, wie der Karlsruher Ordinarius für angewandte Informatik, Wolffried Stucky, in seinem Vorwort schreibt, mag jeder Leser für sich entscheiden. ELKE BOHL

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