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Der Richterkommentar zum SGB II
- stellt auch für Nichtspezialisten das neue Leistungsrecht der Langzeitarbeitslosen klar und verständlich vor
- zeigt der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis die exakten Anspruchsvoraussetzungen auf
- macht auf die Schwachstellen des Gesetzes aufmerksam und bietet hierfür Lösungen für die Praxis an.
Die 2. Auflage fasst alle Entwicklungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende seit der Einführung des Gesetzes zusammen und berücksichtigt bereits
- Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- Gesetz
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Produktbeschreibung
Der Richterkommentar zum SGB II
- stellt auch für Nichtspezialisten das neue Leistungsrecht der Langzeitarbeitslosen klar und verständlich vor
- zeigt der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis die exakten Anspruchsvoraussetzungen auf
- macht auf die Schwachstellen des Gesetzes aufmerksam und bietet hierfür Lösungen für die Praxis an.

Die 2. Auflage fasst alle Entwicklungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende seit der Einführung des Gesetzes zusammen und berücksichtigt bereits
- Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA)
- Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) sowie
- Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen.

Rezensionen:

"(...) Praktikern ist der Kommentar auf Grund eines guten Kompromisses zwischen wissenschaftlich fundierter Darstellung und Praxisbezug ohne Einschränkungen zu empfehlen. Sozial- und Arbeitsrichter, Fachanwälte für Sozial- und Arbeitsrecht, Mitarbeiter der Kommunen und der Agenturen für Arbeit sowie Rechtssekretäre der Gewerkschaften und Sozialverbände sollten die Kommentierung von Löns/Herold-Tews für ihre Arbeit zu Rate ziehen. Die Autoren kann man zu einer weiteren Auflage ermuntern."
RiSG Dipl.-Kfm. Dr. jur. Sven-Joachim Otto, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Heft 12/2005, zur 1. Auflage

"(...) Insgesamt ist das Buch ein gelungenes Werk der ersten Stunde."
Dr. Hans von Els, in: FamRZ, Heft 21/2005, zur 1. Auflage

"(...) Alles in allem kann diese "erste Kommentierung" jedem empfohlen werden, der sich einen Überblick über die Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende verschaffen will. (.)."
Dr. Fritz Baur, in: Behindertenrecht, Heft 4 / 2005, zur 1. Auflage

"(...) Der Richterkommentar "SGB II" Martin Löns und Heike Herold-Tews will sich besonders für die Praxis von Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten empfehlen. Für den Arbeitsalltag von Rechtsanwälten, Agenturen für Arbeit, kommunalen Antrags- und Beratungsstellen und Gewerkschaften ist das Werk jedoch gleichfalls geeignet. Mit dem Startschuss für die neuen Regelungen zeichnet es bereits die Wege der künftigen Rechtsprechung vor."
In: Börsenblatt, 53/2004, zur 1. Auflage

"(...) Dieser Praxiskommentar gibt allen Interessierten eine verlässliche Basis für die Rechtsanwendung von "Hartz IV" in der täglichen Praxis an die Hand. Er kann vor allem Richtern, Rechtsanwälten, Verbandsvertretern und Mitarbeitern von Agenturen für Arbeit, Sozialverbänden und Gewerkschaften als praktisches und hilfreiches Arbeitsmittel sehr empfohlen werden."
In: Zeitschrift für Betrieb und Personal, Nr.3/ März 2005, zur 1. Auflage

"(...) Das Werk stellt auch für Nichtspezialisten das Leistungsrecht der Langzeitarbeitslosen klar verständlich vor, zeigt der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis die exakten Anspruchsvoraussetzungen auf und hilft über zahlreiche Schwachstellen des Gesetzes hinweg."
In: Sachsenlandkurier, 3/2005, zur 1. Auflage

"Es gibt gegenwärtig noch wenige, in der Aussage so aussagekräftige Kommentare zum SGB II, wie diesen. Die Thematik ist einfach noch zu neu. Tatsache ist, dass Beschäftigte der Sozialämter und auch der Sozialleistungsträger sich mit der Materie immer noch nicht in der erforderlichen Form auseinandergesetzt haben können. Aber, gerade dabei hilft dieser Kommentar, denn die Art der Darstellung und die Wortwahl ermöglichen dem Leser, die Gedankenfolge des Kommentators unschwer nachzuvollziehen. Dem Leser wird die Entscheidung in seiner fachlichen bzw. sachlich/rechtlich zu beurteilenden Sache dadurch leicht gemacht. (.) Es sollte an ihren Arbeitsplätzen als Arbeitsmaterial zum Nachschlagen verfügbar sein."
Hans-Joachim Dörbandt, in: www.socialnet.de, 1.2.2005, zur 1. Auflage