Schadensersatz statt der Leistung bei gegenseitigen Verträgen
Daniel Strupp
Broschiertes Buch

Schadensersatz statt der Leistung bei gegenseitigen Verträgen

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Die281, 283, 311a Abs. 2 BGB gewähren Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung. Sie schaffen einen Ausgleich für den Fall, dass eine vertraglich geschuldete Leistung wegen Unmöglichkeit bzw. Leistungsverzögerung ausbleibt. Dem Gläubiger ist das positive Interesse zu ersetzen. Wie es bei gegenseitigen Verträgen zu bemessen ist, war bereits vor der Reform des Schuldrechts im Jahre 2002 umstritten. Seinerzeit standen sich die Differenz- und die Surrogationstheorie gegenüber. Die Rechtsprechung hatte sich über viele Jahre einer vermittelnden Ansicht, der eingeschränkten Differenzt...