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Die Dienstleistungsberufe im Gesundheitswesen üben eine schadensträchtige Tätigkeit aus. Die medizinische und pflegerische Betreuung von Patienten birgt erhebliche Haftungsrisiken. In Pflegehaftungsprozessen kommt den beweisrechtlichen Regelungen eine entscheidende Rolle zu. Die Zivilgerichte formen Pflege- und Arzthaftung durch beweisrechtliche Mittel. Die Pflegehaftung ist analog zum Arztrecht dabei geradezu eine Domäne der zivilrechtlich atypischen Sonderregelung der Beweislastumkehr. Die Frage der Beweislastverteilung bei den Prozessparteien ist entscheidend für den Ausgang von…mehr

Produktbeschreibung
Die Dienstleistungsberufe im Gesundheitswesen üben eine schadensträchtige Tätigkeit aus. Die medizinische und pflegerische Betreuung von Patienten birgt erhebliche Haftungsrisiken. In Pflegehaftungsprozessen kommt den beweisrechtlichen Regelungen eine entscheidende Rolle zu. Die Zivilgerichte formen Pflege- und Arzthaftung durch beweisrechtliche Mittel. Die Pflegehaftung ist analog zum Arztrecht dabei geradezu eine Domäne der zivilrechtlich atypischen Sonderregelung der Beweislastumkehr. Die Frage der Beweislastverteilung bei den Prozessparteien ist entscheidend für den Ausgang von Zivilgerichtsverfahren.
Die Beantwortung der Frage, welche Logik hinter der richterlichen Beweislastverteilung steckt und auf welchen Rechtsgedanken und Grundsätzen diese beruht, ist ein zentrales Anliegen dieses Buchs. Es soll der Handhabung und den Folgen der Beweislastumkehr in typischen Haftungssituationen durch die alltägliche Pflegetätigkeit nachgegangen werden. Dabei liegt der Schwerpunkt weniger auf rechtstheoretischen Überlegungen, sondern auf der Praxis der Rechtsprechung, dargestellt an Fallbeispielen und in Beziehung gesetzt zu den Berührungspunkten des Pflegehaftungsrechts mit der Stellung der Krankenpflege im Gefüge der Berufe des Gesundheitswesens. Mit der vorliegenden Arbeit geht der Autor auch der Frage nach, wie sich durch Beweislastumkehr das Haftungsrisiko in der Pflege verschärft und wie dies zu bewerten ist.
Autorenporträt
Oliver Roth, geb. 1964 in Neustadt a. d. W, absolvierte 1985 nach Abitur und Zivildienst die Krankenpflegeausbildung in Heidelberg. Nach Weiterbildung zum Fachpfleger für Intensivmedizin in Berlin und Tätigkeit in verschiedenen akutmedizinischen Bereichen im Krankenhaus und im Rettungsdienst, schloss er sein Studium zum Diplom-Pflegewirt an der Fachhochschule Frankfurt a. M. 2003 erfolgreich ab. Die langjährige Tätigkeit in Bereichen der Patientenversorgung im Krankenhaus mit besonders hohem Gefahrenpotential wie Intensivstationen und Notaufnahmen in Verbindung mit dem betriebswirtschaftlich orientierten Pflegemanagement-Studium veranlasste ihn, sich mit den rechtlichen Grundlagen der richterlichen Urteilspraxis im Schadenersatzprozess bei Behandlungsfehlern durch Pflege und Medizin zu befassen und die Entwicklung der Rechtsprechung hier aufzuzeigen.