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"Erleichtert stellte der Jagdausübungsberechtigte am Ende des Jagdjahres fest, dass er heuer abermals den gesamten Abschussplan erfüllt, sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie Wildzäune und Wildscheuchen, im Revier errichtet hatte. Trotzdem wird er vom Grundeigentümer in den Wald gebeten, um massive durch das Rot- und Rehwild verursachte Schäl- und Verbissschäden zu begutachten. Der Jagdausübungsberechtigte wird nun vor die folgenden zwei Alternativen gestellt: Entweder, er einigt sich mit dem Grundeigentümer auf einen Betrag, den er ihm für den entstandenen Schaden erstattet, oder es wird die…mehr

Produktbeschreibung
"Erleichtert stellte der Jagdausübungsberechtigte am Ende des Jagdjahres fest, dass er heuer abermals den gesamten Abschussplan erfüllt, sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie Wildzäune und Wildscheuchen, im Revier errichtet hatte. Trotzdem wird er vom Grundeigentümer in den Wald gebeten, um massive durch das Rot- und Rehwild verursachte Schäl- und Verbissschäden zu begutachten. Der Jagdausübungsberechtigte wird nun vor die folgenden zwei Alternativen gestellt: Entweder, er einigt sich mit dem Grundeigentümer auf einen Betrag, den er ihm für den entstandenen Schaden erstattet, oder es wird die Schlichtungsstelle der Gemeinde über die Höhe des Betrages entscheiden. Zahlen muss er den Schaden ohnehin, ob ihm nun ein Verschulden trifft oder nicht." Dieses geschilderte Szenario mag zwar sehr plakativ klingen, in der Tat schildert es jedoch die im K-JG geltende Rechtslage, die grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten eine verschuldensunabhängige Haftung für Wildschäden auferlegt. Mit dieser Arbeit wird gezeigt, dass die Wildschadenersatzregelung im K-JG, keiner sachlichen Rechtfertigung unterliegt.
Autorenporträt
Mag. Helene Hartweger, Jahrgang 1988, lebt derzeit in Wien und arbeitet in einer Online Marketing Beratungsagentur als Social Media Editor & Digital Client Consultant. In ihrer Freizeit ist sie entweder in ihrer Heimat Kärnten anzutreffen oder auf Reisen.