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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Was das moderne Recht heute fast einzig in hartem Gesetz einzuhegen trachtet, das war in römischer Zeit neben kodifiziertem Recht zu einem guten Teil Sitte. So oder so ähnlich lassen sich auch heute noch Geltungskraft und Relevanz von Sitten in der damaligen Zeit einordnen: Als wirkmächtige Phänomene aus Tradition, die menschliches Verhalten öffentlich wie privat anleiten sollten. Sitten prägten als solche die römische…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Was das moderne Recht heute fast einzig in hartem Gesetz einzuhegen trachtet, das war in römischer Zeit neben kodifiziertem Recht zu einem guten Teil Sitte. So oder so ähnlich lassen sich auch heute noch Geltungskraft und Relevanz von Sitten in der damaligen Zeit einordnen: Als wirkmächtige Phänomene aus Tradition, die menschliches Verhalten öffentlich wie privat anleiten sollten. Sitten prägten als solche die römische Gesellschaft ab der mittleren Republik unter dem Begriff mos maiorum, was mit 'Vätersitte' oder 'Sitte der Vorfahren' übersetzbar ist. Als eine "gewaltige, ungeformte Masse praktischen Verhaltens und praktischer Übung" verwoben sich diese Sitten jedoch mit zunehmender Dauer der römischen Republik auch immer enger mit den als eng zu erachtenden Jurifizierungen der Zeit - dem Volksgesetz (lex) und dem Recht (ius).Wie aber kam ein zunehmendes Verweben von mos, lex und ius zustande und welche Fragen können wir heute mit Interesse an diese Phänomene richten? Bleibt das römische mos maiorum in dieser Arbeit Erkenntnisinteresse und damit Gegenstand der Arbeit, so lässt sich ab Ende des 3. Jahrhundert v.Chr. ein zunehmender Wandel feststellen: Durch vergleichsweise schnelle territoriale Expansion nach außen zunehmend überfordert, schlingerte die an stadtstaatliche Strukturen gebundene res publica in innere Spannungen, die sich aus dem Auseinanderklaffen von erweitertem Herrschaftsraum und einst vorgesehenen Herrschaftsmitteln ergaben. Langfristig mündete diese Entwicklung in eine Krise der Nobilität, die sich insbesondere aus Herrschaftsausübung in nun weit entfernten Magistraten und einer mangelnden Kontrollmöglichkeit derselben ergaben. Dass diese Ursache mit einigen weiteren Entwicklungen korrespondierte, die ebenfalls zerstörend auf die Ordnungsprinzipien der römischen Republik einwirkten, ist an dieser Stelle näher auszuführen leider nicht möglich. Im Ergebnis aber bleibt feststellbar: Die schleichende Erosion der römischen Ordnung in ebenso sozialen wie politischen, religiösen wie sittlichen Zusammenhang führte zu Abwehrreaktionen.