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Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 analysiert der Autor die verfassungsrechtliche Ausgangslage sowie die objektive und subjektive Seite einer unangemessenen Benachteiligung beim Abschluss eines Ehevertrages. Die Rechtsprechung des BGH, beginnend mit dem Grundsatzurteil vom 11. Februar 2004 bis hin zur derzeit letzten Folgeentscheidung vom 28.11.2007 wird vorgestellt. In einem systematischen Aufbau untersucht der Verfasser alle wesentlichen Punkte einschlägiger Vereinbarungen, nämlich - Betreuungsunterhalt nach 1570 BGB (der…mehr

Produktbeschreibung
Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 analysiert der Autor die verfassungsrechtliche Ausgangslage sowie die objektive und subjektive Seite einer unangemessenen Benachteiligung beim Abschluss eines Ehevertrages. Die Rechtsprechung des BGH, beginnend mit dem Grundsatzurteil vom 11. Februar 2004 bis hin zur derzeit letzten Folgeentscheidung vom 28.11.2007 wird vorgestellt.
In einem systematischen Aufbau untersucht der Verfasser alle wesentlichen Punkte einschlägiger Vereinbarungen, nämlich
- Betreuungsunterhalt nach
1570 BGB (der Gesetzesänderung seit 1.1.2008)
- Krankheits- und Altersunterhalt
- Vorsorgeunterhalt
- eheliches Güterrecht
- Totalverzichte.
Neben einer Typologisierung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen werden insbesondere die zentralen Elemente der Inhaltskontrolle von Verträgen nichtehelicher Partner und Lebensgemeinschaft erläutert, nämlich
- die Bestandskontrolle nach
138 I BGB
- sowie die Ausübungskontrolle nach
242 BGB.
In einem Anhang entwickelt der Auto ein ausführliches Prüfungsschema zur Inhaltskontrolle, welches
- die objektive Seite,
- die subjektive Seite,
- persönliche Umstände,
- formale Gesichtspunkte,
- rechtfertigende Gründe für den Verzicht und
- die Folgen eines beanstandeten Ehevertrags berücksichtigt.
Dr. Ludwig Bergschneider ist Fachanwalt für Familienrecht in München und seit Jahrzehnten auf diesem Rechtsgebiet praktisch wie wissenschaftlich tätig. Er gehört unbestritten zu den renommiertesten Fachautoren im Familienrecht und ist Mitherausgeber der FamRZ. Im Verlag C.H. Beck hat er in 2. Auflage 2008 das Formularbuch Familienrecht herausgegeben.
Fachanwälte für Familienrecht, Rechtsanwälte, die im Familienrecht tätig sind sowie Notare.