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Mit dem vorliegenden Buch wird eine erkenntnistheoretische Fundierung für eine empirische Rechtswissenschaft und für eine ihr adäquate Methode angeboten. Im Mittelpunkt steht eine grundlegende Untersuchung des Verhältnisses von Sein und Sollen. Veranschaulicht durch eine kritische Auseinandersetzung mit den tragenden Gedanken der reinen Rechtslehre Hans Kelsens und mit ihrem geistesgeschichtlichen Hintergrund, dem bisher noch keine gebührende Beachtung zuteil geworden ist, entwickelt der Verfasser theoretische Grundpositionen für eine dem positiven Recht und seiner sozial-kulturellen…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem vorliegenden Buch wird eine erkenntnistheoretische Fundierung für eine empirische Rechtswissenschaft und für eine ihr adäquate Methode angeboten. Im Mittelpunkt steht eine grundlegende Untersuchung des Verhältnisses von Sein und Sollen. Veranschaulicht durch eine kritische Auseinandersetzung mit den tragenden Gedanken der reinen Rechtslehre Hans Kelsens und mit ihrem geistesgeschichtlichen Hintergrund, dem bisher noch keine gebührende Beachtung zuteil geworden ist, entwickelt der Verfasser theoretische Grundpositionen für eine dem positiven Recht und seiner sozial-kulturellen Erheblichkeit angemessene Rechtserkenntnislehre und Rechtstheorie. Diese gründen sich auf die transzendentale Logik Immanuel Kants. Der Verfasser, Doyen der österreichischen Staatsrechtslehre und Leitfigur vieler Juristengenerationen, legt mit diesem Buch das Ergebnis seiner jahrzehntelangen Befassung mit Fragen der Rechtstheorie und der Rechtserkenntnislehre vor. Er kommt zum Ergebnis, daß die Rechtswissenschaft die Verknüpfung von Sein und Sollen in Rechtserzeugung, Rechtsbestand und Rechtsverwirklichung erkenntnistheoretisch, rechtstheoretisch und methodologisch beachten muß, will sie das Recht als ein komplexes Kulturphänomen gegenstandsgerecht begreifen. Eine rein normative Rechtslehre versperrt den erkenntnismäßigen Zugang zum Wesen des positiven Rechts, das nicht nur als ein formales Sollen, sondern auch als eine seinsgebundene wert- und zweckhafte Sinneinheit in Form und Inhalt erkannt, beschrieben, erklärt, verstehend gedeutet und seinen Eigenarten gemäß dargestellt werden muß.