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Diese Arbeit befasst sich zu Beginn mit der Rechtsstellung des, durch das IRÄG 2010 neu geschaffenen Sanierungsverwalters. Es wird auf die drei gängigen Theorien (Amtstheorie, Vertretertheorie und Organtheorie) eingegangen und versucht diese auf den Sanierungsverwalter umzulegen. In weiterer Folge wird auf die Aufgaben und Pflichten des Schuldners im Rahmen der Eigenverwaltung eingegangen, um im nächsten Schritt die Kompetenzen des Sanierungsverwalters möglichst umfassend darlegen zu können.

Produktbeschreibung
Diese Arbeit befasst sich zu Beginn mit der Rechtsstellung des, durch das IRÄG 2010 neu geschaffenen Sanierungsverwalters. Es wird auf die drei gängigen Theorien (Amtstheorie, Vertretertheorie und Organtheorie) eingegangen und versucht diese auf den Sanierungsverwalter umzulegen. In weiterer Folge wird auf die Aufgaben und Pflichten des Schuldners im Rahmen der Eigenverwaltung eingegangen, um im nächsten Schritt die Kompetenzen des Sanierungsverwalters möglichst umfassend darlegen zu können.
Autorenporträt
2005-2012 Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz/2012 Sponsion zur Magistra iuris/ 09.2010-12.2012 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Klein,Wuntschek & Partner RAe GmbH in Graz/seit Jänner 2013 Rechtsanwaltsanwärterin bei Klein, Wuntschek & Partner/Juni 2013 Abschluss des ULG Rechnungswesen für Juristen