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Greift die Bundesnetzagentur regulierend in das Marktgeschehen nach dem TKG ein, betrifft dies regelmäßig nicht nur den Regulierungsadressaten, sondern auch andere zugangsberechtigte Netzbetreiber und Diensteanbieter. Dementsprechend ist der Drittschutz im Rahmen der Marktregulierung ein Feld, das seit einigen Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher Äußerungen gewesen ist. Zusätzlich aufgeladen wird diese Thematik durch die richtlinienrechtliche Vorsteuerung.
Im Fokus dieser Untersuchung steht die Ermittlung des drittschützenden Gehalts der Marktregulierungsnormen sowie eine
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Produktbeschreibung
Greift die Bundesnetzagentur regulierend in das Marktgeschehen nach dem TKG ein, betrifft dies regelmäßig nicht nur den Regulierungsadressaten, sondern auch andere zugangsberechtigte Netzbetreiber und Diensteanbieter. Dementsprechend ist der Drittschutz im Rahmen der Marktregulierung ein Feld, das seit einigen Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher Äußerungen gewesen ist. Zusätzlich aufgeladen wird diese Thematik durch die richtlinienrechtliche Vorsteuerung.

Im Fokus dieser Untersuchung steht die Ermittlung des drittschützenden Gehalts der Marktregulierungsnormen sowie eine systematisierende Einteilung der drittschützenden Regelungen. Behandelt werden neben überkommenen Kriterien zur Bestimmung drittschützender Normen auch Ansätze zur Bewältigung multipolarer Konfliktlagen und Richtlinienvorgaben.
Autorenporträt
Patrick Höckelmann studierte Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunkt Wirtschaftsverwaltung, Umwelt und Infrastruktur. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht von Prof. Dr. W. Cremer. Im Rahmen des Referendariats sowie anschließend als Associate war er in führenden Großkanzleien insbesondere in den Bereichen des Infrastrukturrechts sowie des Bau- und Vergaberechts tätig. Er ist Richter am Sozialgericht und qualifizierter Güterichter.