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Das Werk behandelt das Gentechnikgesetz soweit es um die Gefahrenabwehr bei erlaubten Vorhaben geht. In diesem Bereich treten äußerst viele Auslegungsfragen und sonstige Rechtsprobleme auf. Das beruht vor allem auf zwei Umständen:
Zum einen ist die Eingriffszuständigkeit zwischen den Überwachungs- und den Genehmigungsbehörden gespalten, so daß Kompetenzkonflikte entstehen können. Insbesondere bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen ist dies brisant, da hier die Überwachungsbehörden im Gegensatz zu der Genehmigungsbehörde Landesbehörden sind.
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Produktbeschreibung
Das Werk behandelt das Gentechnikgesetz soweit es um die Gefahrenabwehr bei erlaubten Vorhaben geht. In diesem Bereich treten äußerst viele Auslegungsfragen und sonstige Rechtsprobleme auf. Das beruht vor allem auf zwei Umständen:

Zum einen ist die Eingriffszuständigkeit zwischen den Überwachungs- und den Genehmigungsbehörden gespalten, so daß Kompetenzkonflikte entstehen können. Insbesondere bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen ist dies brisant, da hier die Überwachungsbehörden im Gegensatz zu der Genehmigungsbehörde Landesbehörden sind.

Zum anderen entstehen viele rechtliche Fragen dadurch, daß das Gentechnikgesetz EG-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll. Beispielsweise wird beim Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen das beschriebene Kompetenzproblem noch kompliziert, da die nationalen Behörden nach Art. 16 der Richtlinie 90/220 EWG nur vorläufige Verbote erlassen dürfen. Eine endgültige Entscheidung ergeht auf EG-Ebene.

In der Arbeit werden diese Rechtsfragen untersucht. Der Verfasser bietet Lösungsmöglichkeiten an, wobei er Wert auf deren praktische Verwendbarkeit legt. Außerdem stellt er Defizite bei der Umsetzung der EG-Richtlinien fest.

Es werden aber auch andere Rechtsprobleme, wie zum Beispiel die Frage nach den Rechten Dritter auf ein behördliches Tätigwerden, behandelt. Abschließend wird das Gentechnikgesetz im Rahmen des Themas einer rechtspolitischen Würdigung unterzogen.