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Seit einigen Jahren erwägt der Bund die gesetzgeberische Weiterentwicklung der bestehenden bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe. Zuletzt haben mehrere durch die Bundesregierung eingeholte Gutachten einen entsprechenden Reformbedarf aus Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) abgeleitet. Dieselbe Argumentation beeinflusst auch die Landesgesetzgebung, wo Art. 9 Rechtfertigungsgründe für eine Ausweitung der Wasserentnahmeentgelte liefern soll. Hinzu tritt seit Herbst 2011 ein durch die Europäische…mehr

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Produktbeschreibung
Seit einigen Jahren erwägt der Bund die gesetzgeberische Weiterentwicklung der bestehenden bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe. Zuletzt haben mehrere durch die Bundesregierung eingeholte Gutachten einen entsprechenden Reformbedarf aus Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) abgeleitet. Dieselbe Argumentation beeinflusst auch die Landesgesetzgebung, wo Art. 9 Rechtfertigungsgründe für eine Ausweitung der Wasserentnahmeentgelte liefern soll. Hinzu tritt seit Herbst 2011 ein durch die Europäische Kommission betriebenes Vertragsverletzungsverfahren wegen einer angeblich mangelhaften Umsetzung des Art. 9. Das vorliegende im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie erstellte Rechtsgutachten kommt demgegenüber zu dem Ergebnis, dass sich derzeit aus dem Unionsrecht kein Zwang zur bundesrechtlichen Einführung neuer Wassernutzungsentgelte ergibt, dass jedoch das deutsche Finanzverfassungsrecht für entsprechende Gesetzesvorhaben eine Reihe beschränkender Vorgaben enthält.
Autorenporträt
Prof. Dr. Christian Waldhoff, geboren 1965, studierte in Bayreuth, Fribourg, München und Speyer Rechtswissenschaft. Promotion und Habilitation 1996 und 2002 in München. Lehrbefugnis für Staats- und Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Europarecht sowie Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Neuzeit. 2003 bis 2012 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, dort zugleich Direktor des Kirchenrechtlichen Instituts, seit 2012 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, sachverständiger Berater der Deutschen Bischofskonferenz, 2010 bis 2014 Vorstandsmitglied der Vereinigung für Verfassungsgeschichte.