Warum sollte das positive Recht auch von denen befolgt werden, die ihm nicht zustimmen? Die Geltung von Normen kann in der modernen Gesellschaft nicht mehr in Konstanten wie "Religion", "Natur" oder "Konvention" verankert werden. Will man aber das Recht als normatives Phänomen und nicht als bloßen gesellschaftlichen Mechanismus der Verhaltenssteuerung erfassen, stellt sich die Frage nach seiner Verpflichtungskraft. Die vorliegende Arbeit analysiert die Theorien Hans Kelsens, Jürgen Habermas' und Niklas Luhmanns im Hinblick auf ihre erkenntnistheoretischen Ausgangspunkte und ihren Beitrag zur…mehr
Warum sollte das positive Recht auch von denen befolgt werden, die ihm nicht zustimmen? Die Geltung von Normen kann in der modernen Gesellschaft nicht mehr in Konstanten wie "Religion", "Natur" oder "Konvention" verankert werden. Will man aber das Recht als normatives Phänomen und nicht als bloßen gesellschaftlichen Mechanismus der Verhaltenssteuerung erfassen, stellt sich die Frage nach seiner Verpflichtungskraft. Die vorliegende Arbeit analysiert die Theorien Hans Kelsens, Jürgen Habermas' und Niklas Luhmanns im Hinblick auf ihre erkenntnistheoretischen Ausgangspunkte und ihren Beitrag zur Lösung des Problems der Rechtsgeltung. Das Recht und seine Geltung lassen sich ohne Einbeziehung der Teilnehmerperspektive nicht angemessen beschreiben: Eine Begründung der Geltung des Rechts als verpflichtende Ordnung für das Zusammenleben der Menschen kann nicht statisch erfolgen, sondern muss in ihrem gesellschaftlichen Kontext immer neu reflektiert werden.
Johannes Meiners studierte an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Rechtsphilosophie. Seit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens 2011 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts in Berlin tätig. Im Februar 2014 nahm er das Referendariat am Kammergericht Berlin auf, unter anderem mit Stationen beim Amtsgericht Berlin Mitte, der Staatsanwaltschaft Berlin und im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Inhaltsangabe
A. Das Problem der Rechtsgeltung
Der Begriff der Geltung des Rechts - Rechtsgeltungstheorien. Arten der Rechtsgeltung - Erkenntnistheoretischer Kognitivismus und Nonkognitivismus
B. Die Geltungskonzeption Hans Kelsens
Das Programm der Reinen Rechtslehre - Kelsens Begriff der Rechtsnorm - Das Stufenbaumodell - Die Grundnorm - Geltung und Wirksamkeit - Fazit
C. Die Geltungskonzeption Jürgen Habermas'
Diskurstheoretische Grundlagen - Notwendigkeit und Bedingungen des Rechts - Diskurstheoretischer Rechtsgeltungsbegriff: Legalität und Legitimität - Unterscheidung von moralischen und rechtlichen Normen - Rechtssetzungsdiskurse: Konsensualer Wahrheitsbegriff und nichtmetaphysische Rechtsnormbegründung - Die kognitive Begründung der Rechtsgeltung im Verhältnis zu Kelsens Grundnormkonzeption
D. Die Geltungskonzeption Niklas Luhmanns
Systemtheoretische Grundlagen - Soziales Funktionssystem Recht - Positivität - Luhmanns Normbegriff - Das formale Symbol der Rechtsgeltung - Luhmanns systemtheoretische Konzeption im Vergleich
E. Schlussbetrachtung
Erkenntnistheoretische Grundlagen - Notwendigkeit einer normativen Perspektive - Rechtsgeltung und Zeit. Ausblick
Der Begriff der Geltung des Rechts - Rechtsgeltungstheorien. Arten der Rechtsgeltung - Erkenntnistheoretischer Kognitivismus und Nonkognitivismus
B. Die Geltungskonzeption Hans Kelsens
Das Programm der Reinen Rechtslehre - Kelsens Begriff der Rechtsnorm - Das Stufenbaumodell - Die Grundnorm - Geltung und Wirksamkeit - Fazit
C. Die Geltungskonzeption Jürgen Habermas'
Diskurstheoretische Grundlagen - Notwendigkeit und Bedingungen des Rechts - Diskurstheoretischer Rechtsgeltungsbegriff: Legalität und Legitimität - Unterscheidung von moralischen und rechtlichen Normen - Rechtssetzungsdiskurse: Konsensualer Wahrheitsbegriff und nichtmetaphysische Rechtsnormbegründung - Die kognitive Begründung der Rechtsgeltung im Verhältnis zu Kelsens Grundnormkonzeption
D. Die Geltungskonzeption Niklas Luhmanns
Systemtheoretische Grundlagen - Soziales Funktionssystem Recht - Positivität - Luhmanns Normbegriff - Das formale Symbol der Rechtsgeltung - Luhmanns systemtheoretische Konzeption im Vergleich
E. Schlussbetrachtung
Erkenntnistheoretische Grundlagen - Notwendigkeit einer normativen Perspektive - Rechtsgeltung und Zeit. Ausblick
Literatur- und Sachverzeichnis
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