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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,4, Steinbeis-Hochschule Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel des vorliegenden Transferreports ist es, verschiedene Rechtsformen aus dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht zu erläutern sowie Rechtsformen des öffentlichen Rechts am Beispiel der Stadt Regensburg vorzustellen. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung. Um Unternehmen dauerhaft und erfolgreich am Markt zu etablieren, braucht es sinnvolle strategische und operative Managemententscheidungen. Die beiden Entscheidungsformen zeichnen sich durch ihren…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,4, Steinbeis-Hochschule Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel des vorliegenden Transferreports ist es, verschiedene Rechtsformen aus dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht zu erläutern sowie Rechtsformen des öffentlichen Rechts am Beispiel der Stadt Regensburg vorzustellen. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung. Um Unternehmen dauerhaft und erfolgreich am Markt zu etablieren, braucht es sinnvolle strategische und operative Managemententscheidungen. Die beiden Entscheidungsformen zeichnen sich durch ihren unterschiedlichen Planungshorizont/-zeitraum aus. Weiterhin lassen sich diese in Ablaufentscheidungen, also mittelfristige Entscheidungen über Abläufe in Produktion sowie Finanzierung, und Konstitutiventscheidungen, langfristige Führungsentscheidungen wie die Wahl einer Rechtsform für die Unternehmung, unterscheiden. Die Wahl dieser ist unerlässlich um die Gesellschaft als juristische Person konstitutiv bzw. deklaratorisch zu begründen. Durch die Schaffung des fiktiven Konstruktes der juristischen Person wird eine Gesellschaft rechtsfähig. Auch (kreisfreie) Städte und Gemeinden, meist unter dem Begriff der Kommune zusammen-gefasst, sind als Gebietskörperschaften juristische Personen. Sie sind Träger der kommunalen Selbstverwaltung und verfügen über Personal-, Finanz- und Organisationshoheit. Anders als bei privatrechtlichen Gesellschaften können sich Kommunen selbst ihre eigene Rechtsform nicht frei wählen. Anders kann das bei Unternehmungen aussehen, die sich im kommunalen Eigentum befinden.