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Rechtsetzung ist im demokratischen Rechtsstaat nicht auf die Legislative beschränkt. Auch der Judikative kommt die Aufgabe der Rechtsetzung dort zu, wo Normzweckverwirklichung zu scheitern droht oder Normzwecke entfallen sind. Am Beispiel der Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft wird deutlich, daß die Grenzen erlaubter Rechtsfortbildung immer wieder überschritten werden. Die Arbeit zeigt auch, daß unerlaubte Rechtsfortbildung nicht nur grundsätzliche Bedenken wegen Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips aufwirft, sondern die vermeintliche Problemlösung…mehr

Produktbeschreibung
Rechtsetzung ist im demokratischen Rechtsstaat nicht auf die Legislative beschränkt. Auch der Judikative kommt die Aufgabe der Rechtsetzung dort zu, wo Normzweckverwirklichung zu scheitern droht oder Normzwecke entfallen sind. Am Beispiel der Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft wird deutlich, daß die Grenzen erlaubter Rechtsfortbildung immer wieder überschritten werden. Die Arbeit zeigt auch, daß unerlaubte Rechtsfortbildung nicht nur grundsätzliche Bedenken wegen Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips aufwirft, sondern die vermeintliche Problemlösung oft neue Probleme schafft. Auch im Gesetzgebungsverfahren zur Normierung der Rechtsfähigkeit fand eine umfassende Folgenabschätzung nicht statt, was anhand ausgewählter Folgeprobleme verdeutlicht wird.
Autorenporträt
Der Autor: Henning Blaufuß wurde 1975 in Erlangen geboren und studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth sowie spanisches und europäisches Recht in Bilbao (Spanien). Nach dem Staatsexamen absolvierte er seine Referendarsausbildung im OLG-Bezirk Bamberg. 2010 wurde er an der Universität Bayreuth promoviert. Zur Zeit ist er Rechtsanwalt in einer Münchener Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.