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Formaler Rechtsetzung kam in der NS-Zeit eine wesentliche und in der bisherigen Forschung häufig unterschätzte Bedeutung als politisches Steuerungsmittel zu. Bei dieser Normsetzung handelte es sich jedoch nicht um parlamentarische Gesetzgebung im traditionellen Sinne, sondern um eine komplexe Gemengelage von Regierungsgesetzen, "Führererlassen", Ministerialverordnungen und Verordnungen besonderer Gremien. Kann man vor diesem Hintergrund von einer spezifischen Rechtsetzungstechnik, einem geordneten Weg und typischen Merkmalen der Normsetzung in der NS-Zeit reden? Wer waren die eigentlichen…mehr

Produktbeschreibung
Formaler Rechtsetzung kam in der NS-Zeit eine wesentliche und in der bisherigen Forschung häufig unterschätzte Bedeutung als politisches Steuerungsmittel zu. Bei dieser Normsetzung handelte es sich jedoch nicht um parlamentarische Gesetzgebung im traditionellen Sinne, sondern um eine komplexe Gemengelage von Regierungsgesetzen, "Führererlassen", Ministerialverordnungen und Verordnungen besonderer Gremien. Kann man vor diesem Hintergrund von einer spezifischen Rechtsetzungstechnik, einem geordneten Weg und typischen Merkmalen der Normsetzung in der NS-Zeit reden? Wer waren die eigentlichen Entscheidungsträger bei der Rechtsetzung und welche Rolle kam der Rechtswissenschaft bei den Wandlungen der Rechtsetzungsformen zu? Bernd Mertens bietet Einsichten in die innere Funktionsweise der NS-Herrschaft aus einer Perspektive, die bislang eher im Schatten des monströsen Unrechtsstaats lag. "Der Anhang bietet statistische Auswertungen des Reichsgesetzblatts, z.B. der vom NS-Regime neu erlassenen Gesetze, der Führer-Erlasse etc. Damit zeigt sich erneut, dass diese prägnante Arbeit stets nahe an den Quellen operiert und dass sie zu einer wohlabgewogenen Synthese eines bisher weitgehend vernachlässigten Forschungsbereichs gelangt." Die ungekürzte Rezension von Martin Moll finden Sie auf http://www.koeblergerhard.de/ZRG127Internetrezensionen2010/MertensBernd-RechtsetzungimNationalsozialismus.htm (12/2009)
Autorenporträt
Geboren 1967; Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte; 1995 Promotion; 2003 Habilitation; seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg.