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Das in Deutschland geltende Recht kann nur mit einem weitreichenden Verständnis des europäischen Rechts begriffen werden. Vor allem, wer sich mit der Anwendung und Kontrolle des Rechts befasst, wird schnell erkennen, dass von der EU gesetztes Recht tief in den nationalen Rechtskreis hineinführt. Der Studienbrief verfolgt die Idee, Anwendung und Kontrolle des Unionsrechts in einem engen und untrennbaren Geflecht mit dem deutschen Recht darzustellen. Dazu werden die Grundlagen der Anwendung und Kontrolle des Unionsrechts als Ergänzung zur Rechtsetzung gegen das Prinzip der Gewaltentrennung…mehr

Produktbeschreibung
Das in Deutschland geltende Recht kann nur mit einem weitreichenden Verständnis des europäischen Rechts begriffen werden. Vor allem, wer sich mit der Anwendung und Kontrolle des Rechts befasst, wird schnell erkennen, dass von der EU gesetztes Recht tief in den nationalen Rechtskreis hineinführt. Der Studienbrief verfolgt die Idee, Anwendung und Kontrolle des Unionsrechts in einem engen und untrennbaren Geflecht mit dem deutschen Recht darzustellen. Dazu werden die Grundlagen der Anwendung und Kontrolle des Unionsrechts als Ergänzung zur Rechtsetzung gegen das Prinzip der Gewaltentrennung gestellt. Weiterhin wird die Rechtsanwendung umfassend als Vollzug des Unionsrechts behandelt und anhand wichtiger Bereiche aus dem EU-Vertrag erläutert. Die Rechtskontrolle wird sowohl als interne Kontrolle durch die Verwaltung, als auch als externe durch die Gerichte der Union behandelt. Dabei wird auf das System der Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingegangen.
Autorenporträt
Dr. jur. Günter Schmidt lehrt als hauptamtlicher Hochschullehrer Europarecht, Staats- und Verfassungsrecht sowie Dienstrecht an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Zuvor war er u. a. Referent im Bundesinnenministerium und Seminarleiter bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Er managte verschiedene Tacis-Projekte und fungierte für mehrere Wahlperioden als Deputy Chairman und Legal Adviser des CCR (Koordinierungsausschuss für Remuneration gebildet durch die Mitgliedstaaten in intergouvernementalen Organisationen).