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Damit Sie auch in Zukunft auf Ihre Kosten kommen
Das Standardwerk
zum anwaltlichen Vergütungsrecht beantwortet seit über 50 Jahren alle Rechtsfragen zuverlässig und praxisnah. Es gibt kaum ein Urteil zum anwaltlichen Gebührenrecht, das ohne ein Zitat aus dem »Gerold/Schmidt« begründet wird.
Die 18. Auflage bringt
- die für den Sommer 2008 geplante Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars, das künftig unter bestimmten
Voraussetzungen vereinbart werden kann
- die Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zum 1. Juli 2008
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Produktbeschreibung
Damit Sie auch in Zukunft auf Ihre Kosten kommen
Das Standardwerk
zum anwaltlichen Vergütungsrecht beantwortet seit über 50 Jahren alle Rechtsfragen zuverlässig und praxisnah. Es gibt kaum ein Urteil zum anwaltlichen Gebührenrecht, das ohne ein Zitat aus dem »Gerold/Schmidt« begründet wird.

Die 18. Auflage bringt
- die für den Sommer 2008 geplante Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars, das künftig unter bestimmten
Voraussetzungen vereinbart werden kann
- die Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zum 1. Juli 2008
- die Änderungen durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz und die Reform des WEG.

Zudem sind zahlreiche aktuelle Entscheidungen des BGH und der OLG eingearbeitet, etwa zur Vergütungsvereinbarung.

Rezension:
"(...) Mit Blick auf das mehr als 130 Seiten starke, aussagekräftige Sachverzeichnis gilt: Nicht nur Zeit, sondern auch die Lektüre eines RVG-Kommentars ist Geld, im Positiven wie im Negativen.
Wer als Rechtsanwalt mit Recht mehr Geld will, sollte sich die Zeit nehmen, auch weiterhin und erst recht in den 'Gerold/ Schmidt" zu schauen, nicht nur, wenn er ein gebührenrechtliches Problem hat. Denn auch in der "Routineabrechnung" kann der Kommentar sein Geld schnell wieder einspielen.
Denn insofern sollte gelten: »In suis advocatus calculat«. Dabei ist der "Gerold/Schmidt" ein zuverlässiger Freund und Helfer."
RA Ulrich Fischer, in: Neue Juristische Wochenschrift, 28/2007, zur 17. Auflage 2006

"(...) Der Klassiker des anwaltlichen Vergütungsrechts kommentiert das RVG bereits in der seit 1. Juli 2006 geltenden Fassung und berücksichtigt damit insbesondere die mit der Neufassung des § 34 und dem Wegfall der Ziffern 2100 bis 2103 VV-RVG verbundene Notwendigkeit, bei der außergerichtlichen Beratung Vergütungsvereinbarung zu treffen. (...) Der 'Gerold/Schmidt' bleibt auch in der Neuauflage das Standardwerk in Fragen der anwaltlichen Gebühren und ist nachdrücklich zu empfehlen. Der Kaufpreis dürfte sich schnell bezahlt machen."
RAin Ines Klima und RA Marc Zastrow, in: Justiz-Minsterial-Blatt, 09/2006, zur 17. Auflage 2006

"(...) Damit kommentiert dieser Klassiker des anwaltlichen Vergütungsrechts als erster Kommentar die gesamte Reform durch dass Kostenrechtsmodernisierungsgesetz."
In: Rechtsanwaltskammer Köln, 03/2006, zur 17. Auflage 2006

"Der seit nunmehr 55 Jahren bestehende Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht 'Gerold/Schmidt' ist nun in der 17. Auflage erschienen. Angesichts der gesetzgeberischen Hektik auf den auch immer wieder das Kostenrecht tangierenden Rechtsgebieten darf man Autoren und Verlag dankbar dafür sein, dass so bald nach Erscheinen der Vorauflage für den Praktiker eine Neubearbeitung dieses Klassikers des anwaltlichen Vergütungsrechts zur Verfügung gestellt wird. So sind beispielsweise neu eingearbeitet das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das Gesetz zu europäischen Vollstreckungstiteln, das Gesetz zur Europäischen Vollstreckungstiteln, das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren, das Justizkommunikationsgesetz, das Gesetz zum Internationalen Familienrecht, das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, das die EG-Prozesskostenhilfegesetz und das Anhörungsrügengesetz. Ebenfalls bereits berücksichtigt ist die durch das KostRModG zum 01.07.2006 in Kraft tretende Neufassung des § 34 RVG, der sicherlich für eine Vielzahl der Anwälte insofern Neuland eröffnet, als diese Vorschrift zum Abschluss von Gebührenvereinbarungen auf dem Gebiet der außergerichtlichen Beratung der Gutachtenerstattung und der Mediation anhält. Hier leistet die Kommentierung wertvolle Erste Hilfe. In einer Zeit zu der das gerade einmal zwei Jahre alte RVG noch immer als "neu" bezeichnet werden muss, ist der Praktiker, sei es nun der Richter oder der Anwalt, dringend darauf angewiesen, Tendenzen der Rechtsprechung der Instanzgerichte, insbesondere aber auch der höchstrichterlichen Spruchkörper kennen zu lernen und ebenso die Meinungen im Schrifttum. In diesem Bereich leistet der Kommentar außerordentliche Hilfe durch eine Fülle von Zitaten neuesten Standes, teilweise einschließlich Februar 2006. Ganz besonders hervorzuheben ist die Methode der Autoren die abstrakte Problemdarstellung durch konkrete Fallschilderungen und Berechnungsbeispiele erläuternd zu ergänzen, ohne dass das Werk dadurch in die Nähe zum Lehrbuch für Studenten gerät. Die oft komplizierten Zusammenhänge werden durch die plastischen Falldarstellungen und Berechnungsbeispiele erheblich leichter durchschaubar und prägen sich besser ein. Der neue 'Gerold/Schmid' ist insbesondere für den Rechtsanwalt ein unverzichtbarer Ratgeber, wenn er sich zuverlässig und optimal über die ihm zustehenden Gebührenansprüche informieren will. Zu Recht wirbt der Verlag daher auch mit dem Slogan "Damit Sie auf Ihre Kosten kommen". Aber auch alle anderen Praktiker, wie Richter, Rechtspfleger und Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die mit Vergütungsfragen befasst werden, werden an diesem Standardwerk nicht vorbeikommen.
Expertenmeinung von RA und Notar M. Hamburger, zur 17. Auflage 2006

"In gewohnter Beck-Qualität ist dieser Standardkommentar bereits auf dem Stand vom 1. Juli 2006. Mit diesem Tage entfällt Abschnitt 1 des Teils 2 (VV 2100 bis 2103) und wird durch den geänderten § 34 RVG ersetzt. Ebenso werden alle weiteren Änderungen des RVG seit seiner Einführung behandelt (genannt seien nur die Änderungen durch das Gesetz zu Europäischen Vollstreckungstiteln, das Justizkommunikationsgesetz, das EG-Prozesskostenhilfegesetz sowie das Opferrechtsreformgesetz). Die einschlägigen Gebührenvorschriften werden leicht verständlich und übersichtlich dargestellt, ohne jedoch die nötige Tiefe in der Darstellung zu vernachlässigen. Besonders hilfreich sind hier die vorangesellten Ausführungen über das Verhältnis zur BRAGO. Dies versetzt den Praktiker in die Lage, auf bekanntes zurückgreifen, gleichzeitig aber auch die Neuerungen schnell überblicken zu können. Dabei wird nicht lediglich synoptisch auf alte Vorschriften verwiesen, sondern es werden dezidiert die gesetzgeberischen Intentionen bei der Veränderung von Gebührentatbeständen beschrieben, so daß in der praktischen Anwendung zitierfähige und leicht verständliche Erklärungen unmittelbar entnommen werden können. Besonders die Kommentierung des geänderten § 34 RVG, der mit Beratung, Gutachten und Mediation drei Rechtsgebiete zusammen regelt, ist wegweisend. In kompakter Form werden hier die sich durch diese fundamentale Gesetzesänderung, die das anwaltliche Vergütungsrecht zumindest teilweise auf den Kopf stellt, ergebenden Änderungen bestens strukturiert dargestellt. Besonders hilfreich sind die kurzen Beispiele, die trefflich die Knackpunkte verdeutlichen und wertvolle Hinweise zum Verständnis geben. Insoweit ist insbesondere die neue Kommentierung zu § 34 RVG eine unverzichtbare Lektüre in den frühen Sommermonaten, um für die Kanzleipraxis, insbesondere die allgemeinen Mandatsbedingungen, entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Als Fazit kann festgehalten werden: Dieses gelungene Werk sollte in keiner Kanzlei fehlen, bietet aber auch dem Richter und Rechtspfleger wertvolle Hinweise, ohne die das (neue) Vergütungsrecht nicht sicher beherrscht werden kann.
Expertenmeinung von RA Kai Uwe Hohn-Simons, Hohn-Simons & Schrotberger, Frankfurt am Main, zur 17. Auflage 2006

"(...) Auch nach In-Kraft-Treten des RVG wird trotz der Fülle des Konkurrenzprodukte der erste Zugriff sicherlich immer zum 'Gerold/Schmidt' gehen."
Professor Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 2/2005, zur 16. Auflage

"(...) Der Klassiker des anwaltsrechtlichen Gebührenrechts hat den Übergang zum RVG souverän gemeistert und ist uneingeschränkt zu empfehlen."
Staatsanwältin Susanne Taferner, in: Die Justiz, 12/2004, zur 16. Auflage

"(...) Alles in allem also ein Kommentar, der schon nach einiger Benutzung im besten Sinne des Wortes sein Geld wert sein kann."
Dr. Bernhard Dietrich, in: Berliner Anwaltsblatt, 9/ 2004, zur 16. Auflage

"In 16. Auflage ist der Klassiker des anwaltlichen Gebührenrechts erschienen, nunmehr unter dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Titel 'Rechtsanwaltsvergütungsgesetz'. Das RVG hat zum 01.07.2004 die BRAGO abgelöst. Das neue Gesetz ist auf alle Mandate anwendbar, die ab dem 01.07.2004 erteilt wurden. Für Altfälle gilt weiterhin die BRAGO. Das Autorenteam ist erweitert worden um den Richter am OLG München, Dr. Steffen Müller-Rabe, der die Kommentierung der §§ 18, 25 RVG sowie der VV 3100 - 3105, 3200 - 3203, 3206 - 3211, 3305 - 3310, 3324 - 3406, 7000 - 7002 sowie bei der Darstellung besonderer Verfahrensarten das Arbeitsgerichtsverfahren den Einstweiligen Rechtsschutz und das selbstständige Beweisverfahren übernommen hat.
Die Gliederung des Kommentars orientiert sich am Gesetz. Der Gesetzestext ist in Teil A zusammen mit dem Vergütungsverzeichnis abgedruckt. Teil B enthält die Kommentierung der Paragraphen des RVG. Daran schließt sich im Teil C die Kommentierung des VV an. Teil D stellt die besonderen Verfahrensarten dar (Arbeitsgerichtsverfahren, Einstweiliger Rechtsschutz, Selbstständiges Beweisverfahren, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit). In Teil E sind auszugsweise weitere Gesetzestexte abgedruckt. Teil F enthält Tabellen (Gebühren des § 13 RVG, des § 49 RVG und des VV 1009). Der Anhang enthält eine Paragraphensynopse von BRAGO und RVG.
Der Verlag hat die Neuauflage genutzt, um ein verbessertes, sehr benutzerfreundliches Layout zu entwickeln. Der Text des Kommentars ist untergliedert und mit entsprechenden Überschriften versehen. Die Erläuterung erfolgt anhand von zahlreichen Beispielen, die aus dem Text ausgesondert und in kleinere Schrift gesetzt sind, sodass sie dem Nutzer sofort ins Auge fallen. Alle Zitate erscheinen nunmehr in Fußnoten, was die Lesbarkeit des Textes stark vereinfacht.
Der Kommentar ist eine wahre Fundgrube zu den einzelnen Gebührentatbeständen. Dies dokumentiert sich schon darin, dass die Kommentierung des VV 837 Seiten umfasst.
Ein kleiner Schönheitsfehler sollte bei der nächsten Auflage korrigiert werden. In Teil D ist bei der Darstellung des Arbeitsgerichtsverfahrens in Rn. 1 und 5 bezüglich der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ein Verweis auf § 15 SchwbG enthalten. Dieses Gesetz ist jedoch am 1.7. 2001 durch das SGB IX abgelöst worden.
Alle Anwälte müssen neues Gebührenrecht lernen. Hierfür ist der Kommentar eine unverzichtbare Hilfe.
Expertenmeinung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hansjörg Berrisch, Gießen, zur 16. Auflage
Autorenporträt
Wolfgang Madert, Rechtsanwalt, Dr. Steffen Müller-Rabe, Richter am OLG, Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht, und Detlef Burhoff, Richter am OLG