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Ortsbezogene Handydienstleistungen (sog. Geolokalisationsdienste) erleben einen Boom. In vielfältigen Lebensbereichen, etwa in der Werbung oder in der Logistik, haben sie bereits Einzug gehalten. Auch die Katastrophenwarnung könnte von diesen technischen Möglichkeiten profitieren: Die Warnung Betroffener am Ort der Gefahr ohne Rücksicht auf eine vorherige Registrierung (KatWarn) ist ein zielgenauer und kostengünstiger Weg staatlicher Gefahreninformation. Sie wirft allerdings intrikate kompetenzielle und telekommunikationsdatenschutzrechtliche Rechtsfragen auf. Ihnen geht das Werk auf den…mehr

Produktbeschreibung
Ortsbezogene Handydienstleistungen (sog. Geolokalisationsdienste) erleben einen Boom. In vielfältigen Lebensbereichen, etwa in der Werbung oder in der Logistik, haben sie bereits Einzug gehalten. Auch die Katastrophenwarnung könnte von diesen technischen Möglichkeiten profitieren: Die Warnung Betroffener am Ort der Gefahr ohne Rücksicht auf eine vorherige Registrierung (KatWarn) ist ein zielgenauer und kostengünstiger Weg staatlicher Gefahreninformation. Sie wirft allerdings intrikate kompetenzielle und telekommunikationsdatenschutzrechtliche Rechtsfragen auf. Ihnen geht das Werk auf den Grund. Auf der Grundlage einer Analyse des undurchsichtigen Geflechts der

96 und 98 TKG entwickeln die Autoren einen Gesetzgebungsvorschlag, der die einwilligungslose Katastrophenwarnung per SMS rechtlich zulässig macht.
Autorenporträt
Prof. Dr. Jan Ziekow lehrt Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und ist Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.

Prof. Dr. Mario Martini ist seit 2010 Inhaber eines Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Universität Speyer. Bis April 2010 hatte er eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne. Rufe an die Universitäten Augsburg, Passau und an die Leibniz Universität Hannover hat er abgelehnt. Im Jahr 2006 habilitierte er sich an der Bucerius Law School mit der Arbeit "Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung". Im Jahre 1999 wurde er mit einer umweltrechtlichen Arbeit promoviert. Die Forschungsschwerpunkte von Mario Martini liegen im IT-Recht, Umweltrecht, Gesundheitsrecht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht.