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Das Standardwerk im Prospektrecht der "blauen Reihe" von Otto Schmidt erscheint in 4. Auflage mit leicht verändertem Namen (statt WpPG/VermAnlG jetzt Prospektrecht Kommentar). Denn im Zentrum des Kommentars steht nun die auch in Deutschland unmittelbar geltende Prospektverordnung, ergänzt durch das WpPG und die wichtigsten Anhänge der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980. Dazu kommen das VermAnlG und die VermVerkProspV - alles in gewohnter Tiefe kommentiert. Dabei ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Man kann von einer veritablen Neubearbeitung sprechen.
Die namhaften Herausgeber sowie
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Produktbeschreibung
Das Standardwerk im Prospektrecht der "blauen Reihe" von Otto Schmidt erscheint in 4. Auflage mit leicht verändertem Namen (statt WpPG/VermAnlG jetzt Prospektrecht Kommentar). Denn im Zentrum des Kommentars steht nun die auch in Deutschland unmittelbar geltende Prospektverordnung, ergänzt durch das WpPG und die wichtigsten Anhänge der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980. Dazu kommen das VermAnlG und die VermVerkProspV - alles in gewohnter Tiefe kommentiert. Dabei ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Man kann von einer veritablen Neubearbeitung sprechen.

Die namhaften Herausgeber sowie das Autorenteam kommentieren kompetent und rechtssicher unter Berücksichtigung der neuesten Ent-wicklungen auf EU- und nationaler Ebene und sorgen so für umfassende, praxistaugliche Erläuterungen.
Rezensionen
"Der Kommentar zum WpPG und VermAnlG von Assmann/Schlitt/von Kopp-Colomb gibt einen wertvollen Leitfaden zur (Verwaltungs)Praxis in allen bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zu einem regulierten Markt anfallenden Fragen. Darüber hinaus erhält der wissenschaftlich interessierte Leser entsprechende Lösungsansätze und hilfreiche Verweise auf weiterführende Literatur. Der Kommentar gehört damit zur Standardausstattung eines jeden Kapitalmarktrechtlers." WM 42/2017 "Das ... Werk gehört zu den Standarderläuterungen zum Prospektrecht und ist nach dem Eindruck des Rezensenten der führende Kommentar in diesem Bereich. Wer sich mit Prospektrecht beschäftigt, gleich unter welchen Vorzeichen, ob wissenschaftlich oder praktisch, muss ihn heranziehen." AG 9/2017