Mit der Überarbeitung von IFRS 3, der die Bilanzierung im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen regelt, ist das Bewertungserfordernis immaterieller Vermögenswerte noch stärker in den Vordergrund gerückt als bisher. Dies ist auf eine bewusst weitreichende Zurückdrängung der Ansatzkriterien durch das IASB zurückzuführen, sodass ein möglichst umfassender Ansatz der erworbenen Vermögenswerte in der Konzernbilanz der erwerbenden Gesellschaft erfolgt. Gleichwohl birgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei fehlenden aktiven Märkten stets Ermessensspielräume, die durch subjektive Annahmen begründet sind. Dies gilt auch für die Bewertung von Produktmarken, die insbesondere im Endkundengeschäft (B2C) signifikante immaterielle Werttreiber darstellen können.
Stephan Burghardt untersucht die Ermessensspielräume, die sich im Zusammenhang mit der Bewertung von Produktmarken ergeben, im Detail und würdigt sie anhand empirisch erhobener Daten aus Experteninterviews.
Stephan Burghardt untersucht die Ermessensspielräume, die sich im Zusammenhang mit der Bewertung von Produktmarken ergeben, im Detail und würdigt sie anhand empirisch erhobener Daten aus Experteninterviews.