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Wenn die VOB/B nicht reicht ...
W- die VOB/B keine Regelungen anbietet, kommt das BGB zum Zuge - z.B. bei der Bauhandwerkersicherung (§ 648 BGB), beim Bauträgervertrag oder beim Ingenieur- und Architektenrecht. Zudem steht die AGB-rechtliche Privilegierung der VOB/B derzeit in Frage. Deswegen brauchen Praktiker jetzt langfristig sichere Vertragsklauseln für alle Fälle.
Der neue Kommentar hilft mit umfassender Information zum gesamten Bauvertragsrecht. Er bietet:
- eine eingehende Kommentierung des Werkvertragsrechts (§§ 631-651 BGB) mit Schwerpunkt auf den Themen Vergütung,
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Produktbeschreibung
Wenn die VOB/B nicht reicht ...
W- die VOB/B keine Regelungen anbietet, kommt das BGB zum Zuge - z.B. bei der Bauhandwerkersicherung (§ 648 BGB), beim Bauträgervertrag oder beim Ingenieur- und Architektenrecht. Zudem steht die AGB-rechtliche Privilegierung der VOB/B derzeit in Frage. Deswegen brauchen Praktiker jetzt langfristig sichere Vertragsklauseln für alle Fälle.

Der neue Kommentar hilft mit umfassender Information zum gesamten Bauvertragsrecht. Er bietet:
- eine eingehende Kommentierung des Werkvertragsrechts (§§ 631-651 BGB) mit Schwerpunkt auf den Themen Vergütung, Mängelrechte und Abnahme
- systematische Darstellung der HOAI, des Vergaberechts und der VOB/B
- fundierte Informationen zu weiteren praxiswichtigen Bereichen des Bauvertragsrechts: Besonderheiten einzelner Vertragstypen (Architekten-, Ingenieur-, Gutachter-, Projektsteuerungsvertrag), Unternehmereinsatzformen, Bauträgervertrag, Sicherung der Ansprüche, Formen und Möglichkeiten, Insolvenz bei Bau- und Planerverträgen, Rechtsschutz.

Kurz: Der neue Kommentar erläutert alle einschlägigen Rechtsnormen und zeigt deren Zusammenhänge auf.
Autorenporträt
Dr. Burkhard Messerschmidt, Rechtsanwalt in Bonn und Prof. Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg, sind zwei erfahrene Spezialisten des Privaten Baurechts, die durch zahlreiche Publikationen ausgewiesen sind.