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Konrad Körner untersucht das staatliche Zuwendungswesen in Fällen, in denen eine Ausreichung der Zuwendung nicht durch die öffentliche Hand selbst, sondern durch private Mittler erfolgt. Dabei thematisiert er die hierbei entstehenden Drei-Personen-Verhältnisse zwischen Zuwendungsgeber, Zuwendungsmittler und Zuwendungsempfänger und systematisiert diese in Fälle einer echten und unechten Zuwendungsmittlung. Bei der echten Zuwendungsmittlung werden Zuwendungsmittler im Rahmen von Treuhandvereinbarungen und teilweise Beleihungen in eine eigenständige Mittlerposition versetzt, bei der unechten…mehr

Produktbeschreibung
Konrad Körner untersucht das staatliche Zuwendungswesen in Fällen, in denen eine Ausreichung der Zuwendung nicht durch die öffentliche Hand selbst, sondern durch private Mittler erfolgt. Dabei thematisiert er die hierbei entstehenden Drei-Personen-Verhältnisse zwischen Zuwendungsgeber, Zuwendungsmittler und Zuwendungsempfänger und systematisiert diese in Fälle einer echten und unechten Zuwendungsmittlung. Bei der echten Zuwendungsmittlung werden Zuwendungsmittler im Rahmen von Treuhandvereinbarungen und teilweise Beleihungen in eine eigenständige Mittlerposition versetzt, bei der unechten Zuwendungsmittlung bleibt der Mittler Zuwendungsempfänger, darf die Mittel jedoch weiterreichen. Vertiefend geht Körner auf die Fälle sogenannter staatsferner Zuwendungsentscheidungen, wie etwa durch politische Stiftungen oder im Rahmen der Forschungs- und Kunstförderung ein. Hierbei stellt er Grundsätze für diese besonderen Zuwendungsgebiete auf, die dem staatlichen Kontrollinteresse Rechnung tragen, aber auch den nötigen Abstand derartiger grundrechtssensibler Entscheidungen zum Staat wahren sollen.
Autorenporträt
Konrad Körner hat Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer als Studienstipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung studiert. Die erste juristische Prüfung absolvierte er 2016. Ab Juni 2016 war er als Lehrkraft für besondere Aufgaben und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht der FAU Erlangen-Nürnberg beschäftigt und forschte als Promotionsstipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung. Seit April 2020 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Nürnberg.