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Normenkollisionen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht, wie sie bei der Unternehmensnachfolge auftreten können, stellen die Rechtsdogmatik vor besondere Herausforderungen. Julia Lübke zeigt durch eine systematisch-teleologische Analyse der erb- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Grenzen privatautonomer Vorgaben für die Unternehmensfortführung, dass sich solche Normenkollisionen auf die Haftungsregimes beschränken. Im Übrigen unterliegt die Testierfreiheit des Unternehmers, sieht man vom Ausnahmefall der Testamentsvollstreckung ab, denselben Grenzen wie eine Gestaltung unter…mehr

Produktbeschreibung
Normenkollisionen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht, wie sie bei der Unternehmensnachfolge auftreten können, stellen die Rechtsdogmatik vor besondere Herausforderungen. Julia Lübke zeigt durch eine systematisch-teleologische Analyse der erb- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Grenzen privatautonomer Vorgaben für die Unternehmensfortführung, dass sich solche Normenkollisionen auf die Haftungsregimes beschränken. Im Übrigen unterliegt die Testierfreiheit des Unternehmers, sieht man vom Ausnahmefall der Testamentsvollstreckung ab, denselben Grenzen wie eine Gestaltung unter Lebenden. Eine umfassende Inhaltskontrolle von Verfügungen von Todes wegen zum Schutz des Erben als besondere Grenze der Testierfreiheit lässt sich, anders als die neuere Rechtsprechung vermuten ließe, nicht begründen. Umgekehrt beanspruchen die gesellschaftsrechtlichen Grenzen der Privatautonomie auch im erbrechtlichen Kontext Geltung. Die verbleibenden, haftungsrechtlichen Normenkollisionen lassen sich anhand von aus der Gesetzessystematik ableitbaren Regeln widerspruchsfrei auflösen. Das Buch wurde mit freundlicher Unterstützung der Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung gedruckt.
Autorenporträt
Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Oxford und Heidelberg; 2002 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2005 LL.M. an der Harvard Law School und Promotion an der Universität Heidelberg; 2005-07 Anwältin (Attorney-at-law) in einer US-amerikanischen Kanzlei in New York und London; 2009 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2009-18 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Heidelberg; 2018 Habilitation; seit 2020 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Kartellrecht und Europäisches Privatrecht an der EBS Law School in Wiesbaden.