Jan D. Harke
Broschiertes Buch

Precarium

Besitzvertrag im römischen Recht

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Entgegen dem ersten Anschein, den die herkömmliche Übersetzung als "Bittleihe" weckt, ist das römische precarium kein Verhältnis der Nutzungsüberlassung und wahrscheinlich auch nie gewesen. Es ist vielmehr ein Institut, das eine aus anderem Grund gewährte Sachüberlassung oder Nutzungsgestattung ergänzt, indem es einem Teil, dem Geber, den sofortigen Zugriff durch eine günstige Besitzposition verschafft und eine ungewollte Rechtsentstehung zugunsten des Prekaristen verhindert. Das Mittel hierzu ist ein Besitzvertrag, mit dem sich der Prekarist dem Geber unterwirft und sich auf eine Stu...
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