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Die Besonderheit dieses modernen Kommentars zum Urheberrechtsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz liegt in seiner Ausrichtung auf die Informationsbedürfnisse der Praxis. Die Autoren sind Rechtsanwälte, Justitiare urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften und Hochschullehrer und wenden die Vorschriften, die sie hier fundiert erläutern, täglich an.
Neben dem UrhG werden erläutert: das UrheberrechtswahrnehmungsG, das Kunsturhebergesetz (KUG), soweit noch in Kraft, das urheberrechtsbezogene Insolvenzrecht und die urheberrechtliche Situation im Gefolge des Einigungsvertrags, die die
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Produktbeschreibung
Die Besonderheit dieses modernen Kommentars zum Urheberrechtsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz liegt in seiner Ausrichtung auf die Informationsbedürfnisse der Praxis. Die Autoren sind Rechtsanwälte, Justitiare urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften und Hochschullehrer und wenden die Vorschriften, die sie hier fundiert erläutern, täglich an.

Neben dem UrhG werden erläutert: das UrheberrechtswahrnehmungsG, das Kunsturhebergesetz (KUG), soweit noch in Kraft, das urheberrechtsbezogene Insolvenzrecht und die urheberrechtliche Situation im Gefolge des Einigungsvertrags, die die Gerichte (etwa im Zusammenhang mit der Verwertung von DDR-Fernseh- und Kinofilmen) nachhaltig beschäftigt.

Probleme des Urheberrechts in den elektronischen Medien werden umfassend, zeitgemäß und mit technischem Verständnis dargestellt. Wissenschaftliche Streitfragen werden stets mit Blick auf ihre Bedeutung für die konkrete Rechtsanwendung beantwortet.

Die 2. Auflage vereinigt den bisherigen Hauptband und den Ergänzungsband zu einem komplett aktualisierten und erweiterten Werk. Dieses spiegelt den Rechtszustand bis zum Ende der 15. Legislaturperiode (September 2005) wider und geht darüber hinaus bereits auf die kommende Umsetzung der EU-Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers in § 26 UrhG ein. Die Erfahrungen der Rechtsanwendung mit den Reformgesetzen der Jahre 2002 und 2003 sind umfassend und kritisch verarbeitet, die dazu ergangene Rechtsprechung wird zuverlässig erschlossen.

Dem Kommentarteil ist jetzt eine Gesamteinführung in das moderne Urheberrecht vorangestellt, die zugleich den Weg zu den Erläuterungen wichtiger Problemkreise weist. Neu aufgenommen wurde eine Kommentierung zum Urheberrecht in der Insolvenz (§§ 103, 105, 108 InsO).

Rezensionen:
"(...) Alles in allem: Wir haben wieder ein großartiges Werk, dessen Benützung auch für jeden österreichischen Urheberrechtler ein unbedingtes Erfordernis ist. Noch einmal: Die Anschaffung ist ein "Muss". Ich gratuliere den Herausgebern, den Autoren und dem Verlag und wünsche dem Werk die weite Verbreitung, die es verdient."
Robert Dittrich, in: Rundfunkrecht 2003, zur 1. Auflage

"Der vorliegende Kommentar zum deutschen Urheberrecht, an dem rund 20 Autoren mitgewirkt haben, zeichnet sich durch seine Aktualität und seinen Praxisbezug aus. (...) Ein Werk, an dem man bei einer tiefergehenden Beschäftigung mit dem deutschen Urheberrecht nicht vorbeigehen kann."
Heinz Wittmann, in: Medien und Recht, 04/2003, zur 1. Auflage

"(...) Nunmehr ist auf dem Buchmarkt ein Kommentar erschienen der Theorie und Praxis gut verbindet. Wandke und Bullinger, unterstützt von einer großen Schar, insbesondere junger Wissenschaftler und Rechtsanwälte, haben ein Werk erarbeitet und vorgelegt, das eine Besonderheit enthält. (...) Der Urheberrechtskommentar stellt somit aus meiner Sicht eine wesentliche Bereicherung dieses Marktes dar. Klare gedankliche Führungen, eine ordentliche Sprache, nachvollziehbare Übersichten und die Anmerkungen zu strittigen Fragen sind ein Markenzeichen dieses Kommentars."
Dr. Andreas Henselmann, in: Berliner Anwaltsblatt, 4/ 2003, zur 1. Auflage

"(...) Keine Frage die Autoren haben die Herausforderung, etwas völlig Neues zu schaffen, mit Bravour erledigt. Der Kommentar ist zu Recht als Praxiskommentar annonciert. Der Kommentar verspricht nicht nur, für die Praxis geschrieben zu sein, er ist es auch. So ist es erfreulich, dass in vielen Bereichen vertragsrechtliche Fragen von den Autoren behandelt werden. Es gibt eigene Kapitel, die sich mit der Vertragsbearbeitung und -gestaltung beschäftigen. Beispielhaft zu nennen seien hier die Erläuterungen zur Gestaltung von Verfilmungsverträgen wie auch die zur Gestaltung von Computerprogrammverträgen. (...) Wandtke/Bullinger [wird sich] einen Platz innerhalb der Kommentarliteratur zum Urheberrecht an vorderster Stelle erobern. Der Kommentar ist nicht nur für Experten geschrieben, sondern lässt sich durch seine praxisorientierte Darstellung zum Teil auch zu den technischen Begriffen der elektronischen Medien für Jedermann gut und verständlich lesen."
Bernd Christian Haager, Frankfurt am Main, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, Heft 6/ 2003, zur 1. Auflage

"(...) Die Besonderheit dieses modernen Kommentars zum Urheberrechtsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz liegt in seiner Ausrichtung auf die Informationsbedürfnisse der Praxis. So werden Probleme des Urheberrechts in den elektronischen Medien umfassend und zeitgemäß dargestellt. Wissenschaftliche Streitfragen werden stets mit Blick auf ihre Bedeutung für die konkrete Rechtsanwendung beantwortet."
In: Kommunikation & Recht, Heft 10/ 2003, zur 1. Auflage

"(...) Die Handhabung des Buches wird dem Nutzer durch die Übersichtlichkeit, die bei Kommentaren ja auch erwartet wird, leicht gemacht. Das Buch ist ansehnlich gestaltet, die Schriftgröße genügt auch noch dem "müden" Rechtsanwalt, der in den Abendstunden dazukommt, Kommentierungen zu lesen. (...) Der Urheberrechtskommentar stellt somit aus meiner Sicht eine wesentliche Bereicherung dieses Marktes dar. Klare gedankliche Führungen, eine ordentliche Sprache, nachvollziehbare Übersichten und die Anmerkungen zu strittigen Fragen sind ein Markenzeichen dieses Kommentars."
Dr. Andreas Henselmann, Berlin, in: NJW, Heft 15/ 2003, zur 1. Auflage

"(...) Wer künftig mit dieser Materie, bei der auch die Schuldrechtsreform bereits berücksichtigt worden ist, befasst sein wird, wird an diesem ungemein fundierten Kommentar nicht vorbeigehen können."
Albrecht Götz von Olenhusen, Freiburg im Breisgau, in: GRUR, Heft 3/ 2003, zur 1. Auflage

"(...) Gegenüber den vorhandenen Erläuterungsbüchern zum Urhebergesetz zeichnet sich dieser Kommentar insbesondere dadurch aus, daß er ausführlich auf moderne Technologien der Werknutzung eingeht. Zu erwähnen sind etwa der Schutz von Software oder Datenbanken und die fernsehbedingte Filmverwertung. Weitere Schwerpunkte sind die Werkveränderung, das Arbeitnehmerurheberrecht und neue Regelungen zur angemessenen Urhebervergütung. Von den einundzwanzig Autoren sind siebzehn Rechtsanwälte, so daß der Praxisbezug der Bearbeitung gewährleistet ist."
In: Beilage zu ZAP 2/2003, zur 1. Auflage

"(...) so erfüllt der "Wandtke/ Bullinger" seinen Anspruch als Praxiskommentar voll und ganz. Nicht zuletzt aufgrund seiner Aktualität stellt er eine echte Bereicherung der Kommentare zum Urheberrecht dar. Man darf daher bereits gespannt das Erscheinen des für Frühjahr 2003 angekündigten Ergänzungsbandes zum Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft erwarten."
Robert Kirchmaier, in: Kunstrecht und Urheberrecht 6/2002, zur 1. Auflage

"(...) Das besprochene Werk versteht sich als "Praxiskommentar". Gerade beim Urhebervertragsrecht zeigt es deutlich, wie unterschiedlich die Erwartungen an die zukünftige Praxis der neu geschaffenen und noch nicht richtig mit Leben erfüllten Normen sind. Insofern handelt es sich um einen wichtigen Diskussionsbeitrag."
In: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk, 4. Oktober 2002, zur 1. Auflage
Autorenporträt
Bearbeitet von Dr. Ulrich Block, LL.M., Rechtsanwalt, Dr. Michael Bohne, Dr. Thorsten Braun, Dr. Mareile Büscher, LL.M., Rechtsanwältin, Prof. Dr. Winfried Bullinger, Rechtsanwalt, Dr. Jan Ehrhardt, Rechtsanwalt und Justitiar, Michael Fricke, Rechtsanwalt, Dr. Tilo Gerlach, Rechtsanwalt, Dr. Eike Wilhelm Grunert, Rechtsanwalt, Dr. Malte Grützmacher, LL.M., Rechtsanwalt, Dr. Jan Dirk Heerma, Rechtsanwalt, Dr. Ulrich Hildebrandt, Rechtsanwalt, Dr. Martin Kefferpütz, Rechtsanwalt, Stefan Lüft, Rechtsanwalt, Dr. Bartholomäus Manegold, Rechtsanwalt, Dr. Malte C.G. Marquardt, LL.M., Rechtsanwalt, Dr. Claudia Ohst, Rechtsanwältin, Dr. Martin Schaefer, Rechtsanwalt, Dorothee Thum, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke, Dr. Marcus von Welser, LL.M., Rechtsanwalt, und Dr. Bodo von Wolff, LL.M., Rechtsanwalt