Es ist das meistkonsumierte Getränk in Deutschland: nicht Bier, nicht Mineralwasser – Kaffee! Und der Konsum steigt weiter an. In so einem großen Markt möchte natürlich der Fiskus ebenfalls bedacht werden und erhebt daher Kaffeesteuer. Umso erfreulicher ist es daher, dass nunmehr – endlich – das
erste Fachbuch explizit zur Kaffeesteuer vorliegt.
Für ihr Praxishandbuch haben die Autoren die…mehrEs ist das meistkonsumierte Getränk in Deutschland: nicht Bier, nicht Mineralwasser – Kaffee! Und der Konsum steigt weiter an. In so einem großen Markt möchte natürlich der Fiskus ebenfalls bedacht werden und erhebt daher Kaffeesteuer. Umso erfreulicher ist es daher, dass nunmehr – endlich – das erste Fachbuch explizit zur Kaffeesteuer vorliegt.
Für ihr Praxishandbuch haben die Autoren die Selbstpublikation gewählt. Leider sieht man das dem Werk deutlich an. Vor allem steht der Preis in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum Inhalt – trotz wenig dezent beworbener Unterstützung durch den Deutschen Kaffeeverband.
Das Praxishandbuch richtet sich an Zollverwaltung, Steuerberater und Kaffeeunternehmen. Tatsächlich dürfte das Werk gerade für die letzte Gruppe interessant sein. Es gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Vorgaben des Kaffeesteuergesetzes – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Von den 224 Seiten entfällt bedauerlicherweise lediglich ein Drittel auf fachliche Erläuterungen zum Kaffeesteuergesetz. Ein zweites Drittel wird allein durch Auszüge aus Gesetzestexten gefüllt. Dazwischen finden sich hauptsächlich bebilderte Ausfüllhinweise für die wichtigsten Formulare zur Thematik. Hier ist der Informationsgehalt gleichsam nicht allzu hoch, da die Formulare überwiegend selbsterklärend sind und zudem häufig mit amtlichen Ausfüllhinweisen versehen wurden. Hervorzuheben ist daneben ein launiger geschichtlicher Abriss zur Kaffeesteuer.
Die fachlichen Erläuterungen erfolgen überwiegend aus Sicht der Zollverwaltung, was dem Berufsfeld der Autoren zugeschrieben werden kann. Der Anwender bewegt sich damit im Zweifel auf der rechtssicheren Seite, selbst wenn er die gesetzlichen Anforderungen ggf. übererfüllt. Verwirrend ist mitunter, dass der Text auf vielen Beispielen fußt, die jedoch nur teilweise aufgelöst werden. Gelegentlich finden sich in den Ausführungen allerdings echte Hilfestellungen, die auch in der Beratungspraxis positiv aufgenommen werden dürften. Jedenfalls als erste Anlaufstelle für praktische Informationen zur Kaffeesteuer erfüllt das Werk inhaltlich durchaus seinen Zweck. Vielleicht ist damit nun auch die Zeit gekommen, einen Kurzkommentar zum Kaffeesteuergesetz aufzulegen.
Rechtsanwalt Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt