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Seit dem Erscheinen der achten Auflage im Jahr 2004 sind – abgesehen von der umfassenden Steuerreform 2009 – nicht weniger als 38 Bundesgesetzblätter allein zum EStG ergangen. Auch auf den Gebieten Umsatzsteuer und Verfahrensrecht gab es zahlreiche und wesentliche Änderungen, sodass eine Überarbeitung und Aktualisierung dringend erforderlich wurde. Im Rahmen der Gewinnermittlung erlangt die Einnahmen-Ausgabenrechnung immer mehr Bedeutung. Seit 2007 knüpft die steuerliche Buchführungspflicht im Wesentlichen nur noch an das Überschreiten der Umsatzschwellen des an die Stelle des…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem Erscheinen der achten Auflage im Jahr 2004 sind – abgesehen von der umfassenden Steuerreform 2009 – nicht weniger als 38 Bundesgesetzblätter allein zum EStG ergangen. Auch auf den Gebieten Umsatzsteuer und Verfahrensrecht gab es zahlreiche und wesentliche Änderungen, sodass eine Überarbeitung und Aktualisierung dringend erforderlich wurde. Im Rahmen der Gewinnermittlung erlangt die Einnahmen-Ausgabenrechnung immer mehr Bedeutung. Seit 2007 knüpft die steuerliche Buchführungspflicht im Wesentlichen nur noch an das Überschreiten der Umsatzschwellen des an die Stelle des Handelsgesetzbuches getretenen Unternehmensgesetzbuches (UGB) an. Die Protokollierung im Firmenbuch alleine löst seither keine Bilanzierungsverpflichtung mehr aus. Dies ermöglichte es zahlreichen Unternehmern, die bisher Bilanzen erstellen mussten, zur E/A-Rechnung überzugehen. Überdies sieht ein zur Drucklegung in Begutachtung befindlicher Gesetzesentwurf vor, dass die Umsatzschwellen des UGB ab 2010 großzügig angehoben werden sollen. Dadurch wird sich der Kreis der Einnahmen-Ausgabenrechner in Zukunft erheblich erweitern! Einige der wesentlichen Änderungen, die in dieser Auflage erläutert sind: Der 2007 nur für E/A-Rechner eingeführte Freibetrag für investierte Gewinne wurde mit Wirkung ab 2010 in einen bei allen Gewinnermittlungsarten zustehenden „Gewinnfreibetrag“ übergeführt und dabei nicht nur angehoben, sondern wird – gerade für Klein- und Mittelbetriebe bedeutsam – für Gewinne bis 30.000 Euro investitionsunabhängig gewährt. Vorerst befristet auf 2009 und 2010 besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung für Investitionen in bewegliches Anlagevermögen. Für E/A-Rechner wurde ein genereller dreijähriger Verlustvortrag eingeführt, bisherige Anlaufverluste aus den ersten drei Jahren ab Betriebseröffnung bleiben unbegrenzt vortragsfähig. Von den neuen verfahrensrechtlichen Bestimmungen ist insbesondere die Einzelaufzeichnungspflicht für Bargeschäfte hervorzuheben, diese ist mit allen Erleichterungen für die Losungsermittlung hier dargestellt. Die Darstellung der Pauschalierungen, Gewinnermittlung, Überschussrechnung und der laufenden Aufzeichnungen ist selbstverständlich wie bisher enthalten.