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Die 1890 in Gesterreich eingeführte Pharmaceutische Studienordnung schreibt für das Sommer-Semester des zweiten Studienjahres ein obligates Colleg über mikroskopische Pharmakognosie vor. Den Studenten ein Lehr mittel zu bieten, das ihnen bei den mikroskopischen Uebungen die Orien tirung erleichtert und beim Studiren die gesehenen Bilder in der Erinnerung auffrischt, ist der erste Zweck des vorliegenden Buches. Es bildet eine Ergänzung für jedes Lehrbuch der Pharmakognosie, auch für die mit Abbildungen ausgestatteten. Kein Lehrbuch ist so figurenreich, keines namentlich enthält so viele…mehr

Produktbeschreibung
Die 1890 in Gesterreich eingeführte Pharmaceutische Studienordnung schreibt für das Sommer-Semester des zweiten Studienjahres ein obligates Colleg über mikroskopische Pharmakognosie vor. Den Studenten ein Lehr mittel zu bieten, das ihnen bei den mikroskopischen Uebungen die Orien tirung erleichtert und beim Studiren die gesehenen Bilder in der Erinnerung auffrischt, ist der erste Zweck des vorliegenden Buches. Es bildet eine Ergänzung für jedes Lehrbuch der Pharmakognosie, auch für die mit Abbildungen ausgestatteten. Kein Lehrbuch ist so figurenreich, keines namentlich enthält so viele mikroskopische Bilder, dass es dem Bedürfniss vollkommen entspräche. Auch für den Apotheker ist der Atlas bestimmt. Der Apotheker ist für seine Waare verantwortlich. Er ist verpflichtet, zu prüfen, ob sie den Anforderungen der Pharmakopöe entspricht. Das geht bei unzerkleinerten Drogen leidlich, bei geschnittenen schon mitunter sehr schwierig und un sicher, bei gepulverten gar nicht mit unbewaffnetem Auge. Nun ist es aber allgemein üblich, geschnittene und gepulverte Drogen nicht 1m Laboratorium herzustellen, sondern zu kaufen. Wer diese zerkleinerten Drogen nicht zu untersuchen versteht, kann seiner gesetzlichen V erpflich tung nicht nachkommen. Er ist vollständig in die Hand seines Lieferanten gegeben, und das ist um so schlimmer, als der Drogist wieder auf die Ge wissenhaftigkeit und Ehrlichkeit der Pulverisiranstalten angewiesen zu sein pflegt. Für die Echtheit und Reinheit eines Pflanzenpulvers kann nur Der jenige einstehen, der es entweder selbst gemahlen oder mikroskopisch ge prUft hat.