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Verletzungen der Ehre und anderer Persönlichkeitsgüter gelten als typische Delikte im Internet. In einem besonders sensiblen Spannungsfeld grundrechtlich geschützter Interessen verläuft die sachrechtliche Grenze zwischen erlaubtem und haftungsrechtlich sanktioniertem Handeln in den einzelnen Rechtsordnungen allerdings sehr uneinheitlich. Im Konfliktfall erlangt daher die kollisionsrechtliche Frage nach dem anwendbaren Recht besondere Bedeutung, die sich bei einer Verbreitung von Informationen im globalen 'Netz der Netze' regelmäßig stellt. Die Anknüpfungsmomente des Internationalen…mehr

Produktbeschreibung
Verletzungen der Ehre und anderer Persönlichkeitsgüter gelten als typische Delikte im Internet. In einem besonders sensiblen Spannungsfeld grundrechtlich geschützter Interessen verläuft die sachrechtliche Grenze zwischen erlaubtem und haftungsrechtlich sanktioniertem Handeln in den einzelnen Rechtsordnungen allerdings sehr uneinheitlich. Im Konfliktfall erlangt daher die kollisionsrechtliche Frage nach dem anwendbaren Recht besondere Bedeutung, die sich bei einer Verbreitung von Informationen im globalen 'Netz der Netze' regelmäßig stellt. Die Anknüpfungsmomente des Internationalen Privatrechts tun sich freilich schwer in einem technischen Umfeld, dessen Zweck gerade in der Überwindung territorialer Maßstäbe besteht. Wo liegt der Tatort des Delikts, wenn die eingespeisten Äußerungen global zugänglich sind? Führt die technische Omnipräsenz zur Anwendbarkeit sämtlicher nationaler Rechtsordnungen? Oder ist die verweisungsrechtliche Methode zur Lösung derartiger Rechtskollisionen schlicht ungeeignet? Michael von Hinden untersucht die kollisionsrechtliche Fragestellung auf der Grundlage des kürzlich neu geregelten deutschen Internationalen Deliktsrechts. Er zeigt, daß es auch im Internet gelingen kann, kollisionsrechtlich relevante Verbindungen von einer nur scheinbaren, eher technischen Internationalität zu trennen. Er verdeutlicht aber auch die Grenzen nationaler Regelungen und plädiert für eine zumindest regionale Vereinheitlichung des Internationalen Deliktsrechts. Rechtsvergleichende Bezüge sowie eine Analyse alternativer Lösungsansätze runden seine Untersuchung ab.
Autorenporträt
ist Notar in Hamburg.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 15.12.1999

Nackt im Netz

INTERNET. Die Leidensgeschichte des krebskranken Mitterrand wurde über das Internet verbreitet, nachdem Gerichte das Buch verboten hatten, weil es die Privatsphäre des früheren französischen Staatspräsidenten verletze. Die amerikanische Zentrale von Scientology verwendete unbefugt Fotos des Tennisspielers Boris Becker und seiner Frau für eine Internet-Kampagne, und Mitglieder des schwedischen Königshauses wurden auf manipulierten Bildern nackt im Internet gezeigt. Auf der ganzen Welt konnte jeder, der Zugang zum Internet hatte, die "Informationen" über Mitterrand, Becker und das schwedische Königshaus abrufen. Angesichts seiner globalen Reichweite bietet das Internet eine gewaltige Plattform für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Michael von Hinden widmet sich der Frage, wie mit den Mitteln des Rechts auf Verletzungen der Privatsphäre und der Ehre im Internet reagiert werden kann. Als globales Medium erfordere das Internet im Grunde eine globale rechtliche Antwort, schreibt er. Einen völkerrechtlichen Vertrag über Mindeststandards zum Persönlichkeitsschutz hält der Autor aber erst auf lange Sicht für denkbar - zu unterschiedlich seien die nationalen Vorstellungen über den Schutz der Privatsphäre und die Reichweite der Presse- und Meinungsfreiheit. Hinden teilt auch nicht die vor allem in Amerika vertretene Auffassung, für das Internet müsse ein transnationales "Cyberlaw" entwickelt werden. Denn weder private Kontrollmechanismen noch der Erfindungsgeist der Ingenieure könnten den Staaten die Aufgabe abnehmen, den Persönlichkeitsschutz im Internet zu gewährleisten. Vielmehr müssten Fragen nach der Haftung für Persönlichkeitsverletzungen, nach einem Gegendarstellungsrecht und nach dem Schutz von Prominenten weiterhin mit Hilfe des nationalen Rechts beantwortet werden. Das heiße aber nicht, dass jeder Staat Persönlichkeitsverletzungen im Internet nach seinen eigenen Regeln beurteilen solle. Vielmehr müsse mit Hilfe des Internationalen Privatrechts versucht werden, die unterschiedlichen nationalen Vorschriften zum Persönlichkeitsschutz zu koordinieren. Hindens Buch, die Druckfassung seiner Dissertation, ist verständlich geschrieben, setzt aber Kenntnisse über das internationale Privatrecht voraus. Lesern, die mit dem Internet nicht vertraut sind, hilft der Autor mit einer knappen Erläuterung der technischen Begriffe. (Michael von Hinden: Persönlichkeitsverletzungen im Internet. Das anwendbare Recht. Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Band 74. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1999. 290 Seiten, 84,- Mark.)

gel.

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