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Auslandseinsätze der Bundeswehr stellen ein fortwährend aktuelles Thema dar, das auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Bereits im Jahre 1994 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Auslandseinsätze zwar zulässig sind, aber der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Parlaments unterliegen. Ohne Zustimmung des Bundestages darf die Bundeswehr nicht im Ausland eingesetzt werden. 2004 kam der Gesetzgeber endlich der verfassungsgerichtlichen Forderung nach einer gesetzlichen Ausgestaltung des Zustimmungsverfahrens nach und verabschiedete das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das am 24.…mehr

Produktbeschreibung
Auslandseinsätze der Bundeswehr stellen ein fortwährend aktuelles Thema dar, das auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Bereits im Jahre 1994 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Auslandseinsätze zwar zulässig sind, aber der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Parlaments unterliegen. Ohne Zustimmung des Bundestages darf die Bundeswehr nicht im Ausland eingesetzt werden. 2004 kam der Gesetzgeber endlich der verfassungsgerichtlichen Forderung nach einer gesetzlichen Ausgestaltung des Zustimmungsverfahrens nach und verabschiedete das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das am 24. März 2005 in Kraft trat.

Das erklärte Ziel des Gesetzes, Rechtssicherheit zu schaffen, ist dabei nur teilweise gelungen. So wurden etwa durch die Einführung neuer Regelungen zu eil- und geheimhaltungsbedürftigen Einsätzen oder solchen geringer Intensität und Tragweite neue Probleme aufgeworfen. Andere Problemkreise wie die mittelbare Einbeziehung deutscher Streitkräfte oder die Rechtsnatur sogenannter Protokollerklärungen wurden vom Gesetz ganz ausgespart.

Tobias Wagner widmet sich in der vorliegenden Publikation diesen und anderen Fragen und stellt ausgehend vom nunmehr geltenden Parlamentsbeteiligungsgesetz die Beteiligung des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr dar. Neben den rechtlichen Grundlagen des Parlamentsvorbehaltes erörtert er, in welchen Konstellationen ein militärischer Einsatz überhaupt der Zustimmung des Bundestages unterliegt und wie das Zustimmungsverfahren im Einzelnen ausgestaltet ist.