9,99 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Philosophie der Neuzeit (ca. 1350-1600), Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Philosophie), Veranstaltung: Politische Philosophie der Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In John Lockes Werk "Über die Regierung" stellt der Verfasser eine optimale Art und Weise des Regierens im 17. Jahrhundert, sowie ihr mögliches Scheitern, vor. Besonders in England spielt dieses Werk, auch heute noch, eine große Rolle. Im 19. Kapitel jenes Werks geht John Locke auf die Auflösung der Regierung ein. Die Regierung bestand laut Locke aus der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Philosophie der Neuzeit (ca. 1350-1600), Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Philosophie), Veranstaltung: Politische Philosophie der Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In John Lockes Werk "Über die Regierung" stellt der Verfasser eine optimale Art und Weise des Regierens im 17. Jahrhundert, sowie ihr mögliches Scheitern, vor. Besonders in England spielt dieses Werk, auch heute noch, eine große Rolle. Im 19. Kapitel jenes Werks geht John Locke auf die Auflösung der Regierung ein. Die Regierung bestand laut Locke aus der Legislative, der Exekutive und dem Herrscher, also die Prärogative, welche die Gesellschaft repräsentieren. Des Weiteren gibt es noch die Föderative, die von der Exekutive gesteuert wird, auf welche in dieser Referatverschriftlichung jedoch nicht explizit eingegangen wird. Der wichtigste Teil der Regierung bildet laut Locke die Legislative, die aus dem Träger der höchsten Exekutivgewalt, der gleichzeitig auch der Herrscher ist, dem Erbadel sowie Volksabgeordnete besteht. Die Legislative ernennt Gesetze, welche die Macht aller Regierungsmitglieder beschränken und die Gesellschaft schützen sollen. Diese Gesetze wiederum müssen vom Fürsten bestätigt werden. Er muss also dem zustimmen oder ablehnen. Die Legislative wird vom Träger der höchsten Exekutivgewalt einberufen, kann aber ebenso von demjenigen auch aufgelöst werden.