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Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) von 1811 stellt unter Einschluß eines Vorläufers von 1797 für die Provinz Galizien die älteste Privatrechtskodifikation überhaupt dar. Anlage und Inhalt bestimmen das Naturrecht. Daraus ergab sich auch, daß nur jene Bestimmungen Aufnahme fanden, die als logisch immer und überall geltend angesehen wurden, während wandelbares Recht außerhalb des Gesetzbuches verblieb wie etwa das bäuerliche Erbrecht und zahlreiche Detailregelungen. Dies ermöglichte nicht nur seine Anwendung in den unterschiedlichsten Teilen der Habsburgermonarchie zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) von 1811 stellt unter Einschluß eines Vorläufers von 1797 für die Provinz Galizien die älteste Privatrechtskodifikation überhaupt dar. Anlage und Inhalt bestimmen das Naturrecht. Daraus ergab sich auch, daß nur jene Bestimmungen Aufnahme fanden, die als logisch immer und überall geltend angesehen wurden, während wandelbares Recht außerhalb des Gesetzbuches verblieb wie etwa das bäuerliche Erbrecht und zahlreiche Detailregelungen. Dies ermöglichte nicht nur seine Anwendung in den unterschiedlichsten Teilen der Habsburgermonarchie zwischen Rhein und Bug, sondern seine bis zu Kopien reichende Einflußnahme auf Privatrechtskodifikationen in Schweizer Kantonen wie in Balkanstaaten. Dies und seine zahlreichen Übersetzungen verliehen dem ABGB den Rang einer europäischen Privatrechtskodifikation.

Das Buch beschreibt in umfassender Weise Entstehung und ursprünglichen Charakter, Publikationen und Übersetzungen, die Stellung in der Gesamtrechtsordnung und die weitere Entwicklung, schließlich Umdeutungen durch die Rechtswissenschaft bis an die Schwelle der tiefgreifenden Erneuerung 1914-1916. Der zweite, sich aktuell in Vorbereitung befindene Band der Reihe »Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)« wird hieran ebenso anschließen, wie der bereits 2010 erschienene und von Elisabeth Berger herausgegebene dritte Band »Das ABGB außerhalb Österreichs«.
Autorenporträt
Prof. Dr. Wilhelm Brauneder lehrt am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Wien.
Rezensionen
»Brauneders 'Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch' kann für sich in Anspruch nehmen, zum einen in allen wesentlichen Punkten die Entstehung, das Inkrafttreten und die Wirkung des ABGB in einer bislang nie dagewesenen Zusammenschau dargestellt zu haben. Neben diesem besonderen Verdienst wird man aber in zahlreichen Kapiteln und Unterkapiteln wesentliche, neuere Erkenntnisse erfahren.[...] Noch nie hat ein Autor auf diese Weise das ABGB dargestellt, analysiert und bewertet. Noch nie wurden die verschiedenen Entwicklungsphasen so klar skizziert, noch nie die geistigen Grundlagen so eindeutig hervorgehoben, noch nie die Weiterentwicklung in dieser Weise beobachtet und bewertet. [...] Brauneders ABGB wird für lange Zeit die wichtigste Grundlage für weitere Forschungen zum ABGB darstellen.« Univ.-Prof. Dr. Johannes Michael Rainer, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Band 73, 4/2018

»Mit diesem ersten Band liegt eine Studie vor, welche die Summe der Forschungen des Autors selbst, aber auch den Stand der rechtshistorischen Forschung auf eindringlichste und beste Art und Weise repräsentiert.« Albrecht Götz von Olenhusen, in: Zeitschrift Integrativer Europäischer Rechtsgeschichte, Band 5, Nr. 53/2015

»Das hier besprochene Werk stellt eine ganz hervorragende und umfassende Darstellung der Kodifikationsgeschichte des ABGB dar, die mit manchen Irrtümern aufräumt, bisher wenig bekannte Aspekte in systematische Zusammenhänge stellt und auch anhand von Schemata verständlich erläutert. Angesichts der Tiefe der Ausführungen und ihrer Systematik schließt der Band eine Lücke zur Historie des ABGB und bildet die Grundlage für ein tieferes Verständnis der mit der österreichischen Tradition verbundenen Zivilrechtssysteme Mittel- und Osteuropas. Für jeden Rechtshistoriker und Zivilrechtler in Deutschland, Österreich und den Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie ist das Buch wärmstens zu empfehlen; es wird aber sicherlich auch jeden an der kontinentaleuropäischen Rechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts interessierten Juristen ansprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zusammenhang mit Band III gelesen wird. Man darf sich deshalb auf Band II freuen und gespannt sein, welche juristischen Entdeckungen Brauneder dort dem 'Dunkel der Privatrechtsgeschichte' entreißen wird.« Johannes Holzer, in: forum historiae iuris, 11.11.2015…mehr