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Mindestvoraussetzungen nach EG-Verordnung 1907/90 und 1274/ 91 zur Berechtigung der Deklaration der Eier aus: Bodenhaltung maximal sieben Huhner pro m- Bodenflikhe mindestens ein Drittel der Bodenflache ist mit Streumaterial wie Stroh, Holzspane, Sand oder Torf bedeckt - ein ausreichender Teil der Stallflaehe dient zur Aufnahme der Ausscheidungen der Huhner. Volierenhaltung 2 die Bestandsdiehte darf maximal 25 Hennen pro m Stallflache betragen das Gebaudeinnere muB mit Sitzstangen ausgestattet sein, die jedem Huhn mindestens eine Sitzplatzbreite von 15 em gewahrt. Auslaufhaltung Stallinnenraum…mehr

Produktbeschreibung
Mindestvoraussetzungen nach EG-Verordnung 1907/90 und 1274/ 91 zur Berechtigung der Deklaration der Eier aus: Bodenhaltung maximal sieben Huhner pro m- Bodenflikhe mindestens ein Drittel der Bodenflache ist mit Streumaterial wie Stroh, Holzspane, Sand oder Torf bedeckt - ein ausreichender Teil der Stallflaehe dient zur Aufnahme der Ausscheidungen der Huhner. Volierenhaltung 2 die Bestandsdiehte darf maximal 25 Hennen pro m Stallflache betragen das Gebaudeinnere muB mit Sitzstangen ausgestattet sein, die jedem Huhn mindestens eine Sitzplatzbreite von 15 em gewahrt. Auslaufhaltung Stallinnenraum als Boden- oder Volierenhaltung 2 mindestens 2,5 m Auslaufflaehe pro Huhn - der Auslauf muB zum gr6Bten Teil bewachsen sein - tagsuber uneingesehrankter Zugang zum Auslauf Freilandhaltung Stallinnenraum als Boden- oder Volierenhaltung 2 - mindestens 10 m Auslaufflache pro Huhn - der Auslauf muB zum gr6Bten Teil bewachsen sein - tag suber uneingeschrankter Zugang zum Auslauf Fliichenverhiiltnisse Fensterflache: rund 5 bis 10 % der Stallgrundflaehe Kotgrube: bis maximal 70 % der Stallgrundflache - Seharr-Raum: mindestens 30 % der Stallgrundflache 1.