
Öffentlichkeit im Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss gemäß Art. 45 a Abs. 2 GG
Eine Untersuchung am Beispiel des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ('Kunduz-Untersuchungsausschuss')
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Der "Kunduz-Untersuchungsausschuss" führte als erster Verteidigungsausschuss seit Inkrafttreten des Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) öffentliche Beweiserhebungen durch. Marie-Christin Meier untersucht die Vereinbarkeit dieser Öffentlichkeitspraxis mit den Regeln des PUAG und den Vorgaben des Grundgesetzes. Sie erforscht den Einfluss einer einfachgesetzlichen Verfahrensordnung mittels eines Vergleichs der Öffentlichkeitspraxis vor und nach Inkrafttreten des PUAG. Bei der Untersuchung der Öffentlichkeitspraxis des "Kunduz-Untersuchungsausschusses" erfolgt eine Auseina...
Der "Kunduz-Untersuchungsausschuss" führte als erster Verteidigungsausschuss seit Inkrafttreten des Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) öffentliche Beweiserhebungen durch. Marie-Christin Meier untersucht die Vereinbarkeit dieser Öffentlichkeitspraxis mit den Regeln des PUAG und den Vorgaben des Grundgesetzes. Sie erforscht den Einfluss einer einfachgesetzlichen Verfahrensordnung mittels eines Vergleichs der Öffentlichkeitspraxis vor und nach Inkrafttreten des PUAG. Bei der Untersuchung der Öffentlichkeitspraxis des "Kunduz-Untersuchungsausschusses" erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob durch sie Minderheitenrechte verletzt wurden.