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Am 26. Juli 2001 ist das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages in Kraft getreten. Eine Neuerung ist 10 des Gesetzes, der die Möglichkeit vorsieht, einen Ermittlungsbeauftragten zur Unterstützung der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses einzusetzen. Ziel der Arbeit ist es, die Rechtsfigur des Ermittlungsbeauftragten in das Gefüge des parlamentarischen Untersuchungsrechts einzuordnen. Die Grundlagen des parlamentarischen Untersuchungsrechts werden dargestellt. Darauf aufbauend untersucht die Studie die Rechtsstellung des Ermittlungsbeauftragten.…mehr

Produktbeschreibung
Am 26. Juli 2001 ist das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages in Kraft getreten. Eine Neuerung ist
10 des Gesetzes, der die Möglichkeit vorsieht, einen Ermittlungsbeauftragten zur Unterstützung der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses einzusetzen. Ziel der Arbeit ist es, die Rechtsfigur des Ermittlungsbeauftragten in das Gefüge des parlamentarischen Untersuchungsrechts einzuordnen. Die Grundlagen des parlamentarischen Untersuchungsrechts werden dargestellt. Darauf aufbauend untersucht die Studie die Rechtsstellung des Ermittlungsbeauftragten. Erläutert werden seine Aufgaben, das Verfahren der Einsetzung und Bestimmung, seine Stellung im Verhältnis zum Untersuchungsausschuss, seine Befugnisse sowie die Bedeutung seiner Berichterstattung.
Autorenporträt
Der Autor: Jörn Rathje, geboren 1975 in Flensburg. 1995 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Aberdeen und Münster. 2001 Erstes juristisches Staatsexamen. 2001 bis 2003 Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politik in Münster. Ab 2003 Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.