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Das Öffentliche Baurecht gehört zum Pflichtfachbereich aller Studien- und Prüfungsordnungen des rechtswissenschaftlichen Studiums. Eine Beschäftigung mit dieser Materie ist daher unerlässlich. Anliegen dieses nunmehr in der 17. Auflage vorgelegten Buches ist es, die Grundstrukturen des Öffentlichen Baurechts in einer verständlichen Sprache zu vermitteln, ohne die Komplexität der Materie zu verschleiern oder prüfungsrelevante Detailfragen auszuklammern. Einen Schwerpunkt der Darstellung bildet zunächst die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans (§§ 1 ff. BauGB) einschließlich der…mehr

Produktbeschreibung
Das Öffentliche Baurecht gehört zum Pflichtfachbereich aller Studien- und Prüfungsordnungen des rechtswissenschaftlichen Studiums. Eine Beschäftigung mit dieser Materie ist daher unerlässlich. Anliegen dieses nunmehr in der 17. Auflage vorgelegten Buches ist es, die Grundstrukturen des Öffentlichen Baurechts in einer verständlichen Sprache zu vermitteln, ohne die Komplexität der Materie zu verschleiern oder prüfungsrelevante Detailfragen auszuklammern. Einen Schwerpunkt der Darstellung bildet zunächst die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans (§§ 1 ff. BauGB) einschließlich der prozessualen Seite, der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gem. § 47 VwGO. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage nach der Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens (§§ 29 ff. BauGB). Denn häufig geht es in Klausuren um die Frage, ob ein Vorhaben mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist bzw. wie das Vorhaben durch den Erlass öffentlich-rechtlicher Verfügungen oder Maßnahmen ermöglicht oder verhindert werden kann. In diesem Zusammenhang sind neben den Grundbegriffen der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben fundierte Kenntnisse der Genehmigungspflicht und des Genehmigungsverfahrens unentbehrlich, welche ebenfalls um-fassend vermittelt werden. Dagegen wird man im Rahmen der Prüfungsvorbereitung Bezüge zum Besonderen Städtebaurecht (§§ 136-191 BauGB) eher vernachlässigen können, weil es sich kaum als prüfungsfähig erweist. Auch ist es eher unwahrscheinlich, dass in einer Klausur Fälle über Umlegung und Grenzregelung, städtebauliche Vorkaufsrechte oder die Erschließungsbeiträge geprüft werden. Diese Materien werden daher ausgespart. Hingegen sind in Klausuren häufig Fragen nach der Rechtmäßigkeit bauaufsichtlicher Maßnahmen (Nutzungsuntersagung, Baueinstellungsverfügung oder Baubeseitigungsanordnung) anzutreffen. Diese Materien sind daher auch in der vorliegenden Darstellung umfassend behandelt. Nicht selten sind in Prüfungsarbeiten schließlich Fragen in Bezug auf das öffentliche Baunachbarrecht anzutreffen, weil sich hierbei hervorragend Fragen des subjektiven Rechts bzw. der Schutznormtheorie integrieren lassen. Fragen des Baunachbarrechts sind daher ebenfalls umfassend behandelt.Der Konkretisierung und Veranschaulichung dienen zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen. Zudem werden durch Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise das Lernen und die Examensvorbereitung deutlich erleichtert.