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Da Wahlrechte und Ermessensspielräume der Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen grundsätzlich widersprechen, ist eine Objektivierung als notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der Informationsfunktion anzusehen. Das setzt Verläßlichkeit der Informationen voraus, die - wenn sie für den Empfänger nützlich sein sollen - außerdem der Verständlichkeit bedürfen. Damit sind die Kriterien für die Berücksichtigung von Informationen in der Rechnungslegung identifiziert. Anhand dieser beiden qualitativen Kriterien wurden Objektivierungsvorschläge für die einzelnen Bereiche der…mehr

Produktbeschreibung
Da Wahlrechte und Ermessensspielräume der Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen grundsätzlich widersprechen, ist eine Objektivierung als notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der Informationsfunktion anzusehen. Das setzt Verläßlichkeit der Informationen voraus, die - wenn sie für den Empfänger nützlich sein sollen - außerdem der Verständlichkeit bedürfen. Damit sind die Kriterien für die Berücksichtigung von Informationen in der Rechnungslegung identifiziert. Anhand dieser beiden qualitativen Kriterien wurden Objektivierungsvorschläge für die einzelnen Bereiche der Konzernrechnungslegung erarbeitet und die 7. EG-Richtlinie sowie die konzernrechnungslegungsrelevanten Regelungen der IAS und der US-GAAP einer Nutzwertanalyse unterzogen.
Autorenporträt
Der Autor: Lars Peters, geboren 1966 in Buxtehude. 1985-1990 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg (Abschluß als Diplom-Kaufmann). Nach einer Trainee-Ausbildung im Kraftwerk Neurath der RWE Energie AG wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. L. Haberstock von 1992-1996. Anschließend Controlling bei der RWE Energie AG in der Hauptverwaltung in Essen und im Kraftwerk Neurath. Seit 2000 Controlling bei DAL Deutsche Afrika-Linien GmbH & Co. in Hamburg. 2001 Promotion an der Universität Hamburg bei Prof. Dr. M. Layer nach dem Tode von Prof. Dr. L. Haberstock.