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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Durch die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen in den letzten Jahrzehnten in den westlichen Industrieländern haben sich vielfältige neue arbeitsrechtliche Probleme herauskristallisiert. Eines der wichtigsten ist vielleicht die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in Deutschland ein noch junges und noch wenig abgegrenztes Problem.…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Durch die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen in den letzten Jahrzehnten in den westlichen Industrieländern haben sich vielfältige neue arbeitsrechtliche Probleme herauskristallisiert. Eines der wichtigsten ist vielleicht die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in Deutschland ein noch junges und noch wenig abgegrenztes Problem. Deshalb stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage wie sie sich im Falle einer sexuellen Belästigung im eigenen Betrieb gegenüber dem Belästiger und der Belästigten verhalten sollen.
Die vorliegende Diplomarbeit soll einem Arbeitgeber als Handwerkzeug dienen, Fehler bei der rechtlichen Handhabung gegen den Belästiger zu vermeiden. Es wird speziell auf die Möglichkeit und Sinn der außerordentlichen Kündigung eingegangen.
Ebenfalls soll gezeigt werden, wie sich der Arbeitgeber bereits im Vorfeld durch Vorbeugemaßnahmen absichern kann.
Da die USA in vielen anderen Rechtsbereichen eine Vorreiterrolle einnehmen, kann auch in sensiblen Bereichen wie der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz auf Erfahrungswerte der US-Rechtsprechung zurückgegriffen werden.
Deshalb wird im zweiten Teil der Arbeit ein Überblick über die Rechtslage in den USA geschaffen. Die Rechtsentwicklung und die aktuelle Rechtsprechung in den USA wird beleuchtet und dabei Unterschiede zu Deutschland aufgezeigt.
In beiden Teilen der Arbeit wird angenommen, dass der Arbeitgeber nicht selbst der Belästiger ist und dass Frauen belästigt werden.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisV
A.Problemabgrenzung und Begriffserklärung1
I.Problematik der sexuellen Belästigung2
II.Definition4
B.Prüfungsaufbau und Beachtenswertes bei der außerordentlichen Kündigung wegen sexueller Belästigung7
I.Arbeitsvertrag7
II.Kündigungserklärung8
1.Begriff8
2.Kündigungsberechtigter9
3.Form9
4.Auslauffrist10
5.Kündigungserklärungsfrist11
III.Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz13
IV.Sonderkündigungsschutz14
1.Kündigungsschutz nach dem Mutterschutz- und Bundeserziehungsgeldgesetz14
2.Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz15
a.Voraussetzung15
b.Antrag bei der Hauptfürsorgestelle16
c.Entscheidung der Hauptfürsorgestelle16
3.Kündigungsschutz bei betriebsverfassungsrechtlichen Amtsinhabern17
a.Voraussetzung17
b.Zustimmung des Betriebsrats18
V.Mitwirkung des Betriebsrats19
1.Anhörung19
2.Zustimmung des Betriebsrats20
3.Besondere Personengruppen20
VI.Kündigungsgrund21
1.Wichtiger Grund21
a.Allgemein21
b.Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund23
2.Verhältnismäßigkeit25
a.Ermahnung25
b.Abmahnung26
c.Weiterbeschäftigung zu veränderten Bedingungen28
d.Versetzung29
e.Kündigung29
3.Interessenabwägung31
4.Druckkündigung33
5.Verdachtskündigung33
VII.Fürsorgepflicht des Arbeitgebers35
VIII.Beschäftigtenschutzgesetz37
IX.Ansprüche gegen den Arbeitgeber39
1.Beschwerderecht39
2.Vertragliche Ansprüche41
3.Deliktische Ansprüche41
X.Wahrheitswidrige Beschuldigung eines Arbeitnehmers43
C.Situation in den USA44
I.Definition45
II.Klagevoraussetzungen46
1.Gemeinsame Voraussetzungen46
a.Zugehörigkeit zu einer geschützten Gruppe46
b.Unwillkommenes sexuelles Verhalten47
c.Unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts48
2."Quid Pro Quo" - Fälle48
a.Nichtgewährung eines Vorteils oder Zufügung eines Nachteils48
b.Zurechnu...